Anzeige gegen DHBW-Rektor Geilsdörfer: Welche Staatsanwaltschaft ist zuständig?
Wer klärt diesen heiklen Fall? Professorverdächtigt Geilsdörfer der Vorteilsnahme

Die Anzeige gegen Prof. Reinhold Geilsdörfer wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme wird nicht verfolgt. Archivfoto: Schattauer
Mosbach/Stuttgart. (schat) "Vorteilsannahme" lautet der Vorwurf, den Professor Dr. Hendrik Jacobsen in Form einer Strafanzeige gegen Prof. Reinhold Geilsdörfer geäußert hat (wir berichteten bereits). Die Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingegangen ist, hat einen besonderen Hintergrund: Jacobsen ist Professor an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen, Geilsdörfer der scheidende, aber noch amtierende Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Der Leiter des Studiengangs Steuern und Prüfungswesen aus dem Südschwarzwald prangert damit seinen obersten Vorgesetzten an.
Kläger Jacobsen wirft dem ehemaligen Rektor der DHBW Mosbach unter anderem vor, bereits 2013 Absprachen mit der Dieter-Schwarz-Stiftung getroffen zu haben, zu der Geilsdörfer als Geschäftsführer wechseln wird. In der Folge habe der DHBW-Präsident Projekte der Stiftung "initiiert, beworben, gefördert und durchgesetzt", so Jacobsens Vorwurf. Unter anderem sieht er die schnelle Verselbstständigung des Campus Heilbronn (bis April 2014 Außenstelle von Mosbach) oder die Zentralisierung der Masterstudiengänge in diesem Kontext. Dem Wissenschaftsministerium um Theresia Bauer unterstellt der Jurist und Steuerberater die Duldung der Vorgänge.
Es gibt Klärungsbedarf
Geilsdörfer hat die Vorwürfe - wie auch das Ministerium und DHBW-Vorstand - aufs Entschiedenste zurückgewiesen. "Sie werden derzeit geprüft", kommentiert Prof. Dr. Bärbel G. Renner aus dem DHBW-Präsidium etwaige rechtliche Schritte vonseiten Geilsdörfers/DHBW gegen Kläger Jacobsen.
Vor einer möglichen Aufarbeitung der Vorwürfe muss nun allerdings erst einmal die Zuständigkeit geklärt werden. "Wir sind der Auffassung, dass eine andere Staatsanwaltschaft zuständig ist", erklärt Claudia Krauth, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Nachfrage der RNZ. Ihr Kollege Franz-Josef Heering von der Mosbacher Staatsanwaltschaft erklärt: "Ja, wir sind von Stuttgart um Übernahme des Verfahrens gebeten worden." In Mosbach, dem Wohnort Geilsdörfers, werde man nun zeitnah prüfen, ob man tatsächlich für den Fall zuständig ist. Heering schränkt allerdings schon mal ein: "Die Vorwürfe betreffen eine Zeit, in der der Beklagte nicht mehr in Mosbach tätig war."
In den kommenden Tagen soll nun geklärt werden, wer zuständig ist. Und in der Folge prüfen muss, ob "tatsächlich Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen", wie Heering das mögliche weitere Vorgehen nach Eingang der Strafanzeige erläutert. Wenn dem so sei, werde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, geprüft, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Ungeachtet der juristischen Nebenschauplätze fand gestern in Stuttgart die Wahl des neuen DHBW-Präsidenten statt. Bis Redaktionsschluss stand der Nachfolger von Prof. Reinhold Geilsdörfer noch nicht fest. Laut Bärbel Renner steht Geilsdörfer der DHBW noch bis voraussichtlich Ende Januar 2016 zur Verfügung.



