Windpark "Kornberg"

Wegweisendes Urteil für Windpark-Gegner

Die Genehmigung von Anlagen ist rechtswidrig, wenn Artenschutzgutachten mangelhaft sind

05.12.2017 UPDATE: 06.12.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 36 Sekunden

Ein neues Urteil gibt den Windkraft-Gegnern Rückenwind. Foto: Rüdiger Busch

Hardheim/Karlsruhe. (rüb) Auf ein wichtiges und richtungsweisendes Urteil für den Bau von Windparks - und explizit auch für das umstrittene Projekt am "Kornberg" - weist der Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraft in Natur- und Kulturlandschaften e.V. (Karlsruhe) hin: Die Genehmigung von Windparks ist rechtswidrig, wenn sie auf der Basis von falschen oder unzureichenden Artenschutzgutachten genehmigt worden sind.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat einen seit drei Jahren laufenden Rechtsstreit um den Bau von drei Windenergieanlagen (WEA) bei Dambach (Landkreis Birkenfeld) nun endgültig entschieden. Damit ist die im Frühjahr erfolgte Rücknahme der Genehmigung der drei Anlagen durch das Verwaltungsgericht Koblenz rechtskräftig. Gegen diese Entscheidung hatten sowohl die Kreisverwaltung als auch die Betreiberfirma Geres beim OVG Berufung beantragt. Doch ohne Erfolg: Jetzt hat das OVG diese Berufungsanträge abgelehnt, womit das Urteil des Verwaltungsgerichtes nun rechtskräftig ist.

Der Nabu Rheinland-Pfalz hebt als wichtigstes Ergebnis des Urteils heraus, "dass sich Verwaltungen und Betreiber auch dann nicht aus der Verantwortung ziehen können, wenn sie erst nach Genehmigungserteilung Kenntnis von geschützten Tierarten im Umfeld von WEA erlangen". Im betreffenden Fall ging es um brütende Rotmilane im Umkreis von 1500 Meter um die Anlagen. Örtliche Naturschützer hatten die Horste noch vor Baubeginn der Kreisverwaltung gemeldet - doch zunächst ohne Konsequenzen für das Projekt.

Mit dem OVG-Beschluss sei nun öffentlich, was dem Nabu schon lange klargewesen sei: Schlechte Planungen und das Ignorieren von artenschutzrechtlichen Problemen seien ein riskantes "Spiel", das am Ende allen Beteiligten schadet. Der vorliegende Fall zeige eindrucksvoll, dass sich dieses "schnell, schnell" am Ende nicht auszahle, denn übereilte Genehmigungen könnten eine sorgfältige Planung nicht ersetzen.

Der Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen schreibt: "Genehmigungsbehörden und Vorhabensträger können sich ab sofort nicht mehr auf falsche Artenschutzgutachten stützen, wenn nachgewiesen wird, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Artenschutzgutachtens - und damit auch zum Zeitpunkt der später nachfolgenden Genehmigung - bekannt ist, dass am geplanten Windkraft-Standort ein Habitat seltener Arten festgestellt wurde."

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Der auch für viele andere identische Sachverhalte relevante Fall bedeute auch, dass eine wegen eines falschen Artenschutzgutachtens rechtswidrig erteilte Genehmigung keine Bestandskraft entfalten könne und der Betreiber damit rechnen müsse, dass die Betriebserlaubnis erlischt und die WEA auf seine Kosten zurückgebaut werden müssen.

Weiter nimmt der Landesverband Bezug auf derzeit noch offene Verfahren wie dem Windpark "Kornberg" in Hardheim: Dort und an weiteren Standorten lägen unzweifelhaft beweiskräftig dokumentierte Habitate seltener Arten vor, die von den Artenschutz-Gutachtern fälschlicherweise nicht berücksichtigt worden seien. Sollten die Anlagen genehmigt werden, rät der Landesverband den Bürgerinitiativen vor Ort zur Klage.

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