Urteil nach tödlicher Messerattacke rechtskräftig (Update)
Das Gericht ließ den Angeklagten in eine Psychiatrie einweisen - dagegen ging der Mann in Revision. Jetzt wurde darüber entschieden.

Karlsruhe/Ludwigshafen (dpa/lrs) - Das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Männer in Ludwigshafen im Oktober 2022 ist rechtskräftig. Der 4. Strafsenat habe die Revision des Angeklagten gegen den Richterspruch vom 24. Mai 2023 verworfen, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mit. Das Gericht in Frankenthal hatte die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie verfügt, da der aus Somalia stammende Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig sei.
Er hatte in Ludwigshafen-Oggersheim mit einem Messer zwei ihm unbekannte Männer auf offener Straße getötet sowie einen zufällig ausgewählten Kunden in einem Geschäft schwer verletzt. Den abgetrennten rechten Unterarm eines der Todesopfer warf der Mann auf den Balkon seiner ehemaligen Freundin. Er hatte die Taten eingeräumt. Mithilfe eines Dolmetschers hatte der Mann im Prozess gesagt, er habe die Getöteten für "schlechte Leute" gehalten, die seiner Lebensgefährtin und deren Kindern etwas antun wollten.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte der BGH mit. Das Urteil sei damit rechtskräftig.
Update: Montag, 4. März 2024, 16.48 Uhr
Angeklagter legt Revision ein
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Frankenthal. (dpa/lrs) Der Angeklagte im Frankenthaler Mordprozess hat gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in der pfälzischen Stadt mit. Damit ist der Richterspruch vom Vortag noch nicht rechtskräftig.
Sieben Monate nach einer tödlichen Messerattacke auf zwei Männer in Ludwigshafen hatte das Landgericht am Mittwoch die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie verfügt. Der aus Somalia stammende Mann sei wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig.
Der Angeklagte, dessen vermutliches Alter das Gericht mit 30 Jahren angab, soll im Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim mit einem Messer zwei ihm unbekannte Männer auf offener Straße getötet sowie einen zufällig ausgewählten Kunden in einem Geschäft schwer verletzt haben. Den abgetrennten rechten Unterarm eines der Todesopfer soll der Mann auf den Balkon seiner ehemaligen Freundin geworfen haben. Zum Prozessauftakt im Februar hatte er die Taten eingeräumt.
Update: Donnerstag, 25. Mai 2023, 17.54 Uhr
Frankenthal/Pfalz. (dpa-lrs) Sieben Monate nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Männer in Ludwigshafen hat das Landgericht Frankenthal die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie verfügt. Der aus Somalia stammende Mann sei wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig, sagte Richterin Mirtha Hütt am Mittwoch. Der Angeklagte reagierte mithilfe eines Dolmetschers mit den Worten: "Nur über meine Leiche. Ich lehne ihr Urteil sofort ab und gehe in Revision."
Der Mann, dessen vermutliches Alter das Gericht mit 30 Jahren angab, soll im Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim mit einem Messer zwei ihm unbekannte Männer auf offener Straße getötet sowie einen zufällig ausgewählten Kunden in einem Geschäft schwer verletzt haben. Den abgetrennten rechten Unterarm eines der Todesopfer soll der Mann auf den Balkon seiner ehemaligen Freundin geworfen haben. Zum Prozessauftakt im Februar hatte er die Taten eingeräumt.
Der Richterin zufolge handelte der Angeklagte heimtückisch und in Tötungsabsicht. "Wer mit großer Wucht in den Halsbereich sticht, will nicht nur verletzen - der will töten. Zumal, wenn er mehrfach zusticht." Das Messer sei "durch den heftigen Gebrauch" an der Spitze leicht verbogen gewesen. Der Angeklagte sei jedoch schuldunfähig - Hütt sprach ihn formell frei. Wie lange die Unterbringung in der Psychiatrie dauern werde, sei unklar. "Die Erfahrung zeigt, dass es länger dauern kann als eine lebenslange Haftstrafe", erklärte Hütt.
Der Vater eines der Opfer brach während der Urteilsverkündung in Tränen aus. Bei der Schilderung des Todes seines Sohnes habe er die tödlichen Messerstiche fast am eigenen Leib gespürt, sagte er. Mit dem Urteil sei er zufrieden. "Ich kann für mich einen Schlussstrich ziehen. Das heißt aber nicht, dass wir keinen Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen haben. Der ist weiterhin da."
Am Schlusstag kam es zu einem größeren Zuschauerandrang und starken Sicherheitsvorkehrungen. Der dunkel gekleidete Angeklagte wurde mit Hand- und Fußfesseln in den Saal geführt. Bei der Urteilsverkündung folgte er scheinbar regungslos der Übersetzung des Dolmetschers.
In dem Prozess ging es um die Bluttat am 18. Oktober 2022. Einen 35-Jährigen soll der Angeklagte mit dem Messer mit etwa 20 Zentimetern Klingenlänge erstochen haben, weil seine Freundin ihn verlassen hatte und er überzeugt war, sie habe einen neuen Partner.
Ein 20-Jähriger versuchte, ihn aufzuhalten - auch ihn tötete der Angreifer. Im Anschluss soll der Mann in einem Geschäft mit dem Messer einen 27 Jahre alten Kunden schwer verletzt haben. Polizisten machten den Angreifer mit vier Schüssen kampfunfähig.
Mit dem Urteil folgte Richterin Hütt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Auch der Verteidiger hatte im Schlussantrag von einer Schuldunfähigkeit seines Mandanten gesprochen. Der Gutachter Michael Rösler hatte das Verhalten des Angeklagten in der Verhandlung beobachtet und erklärt, der Mann leide unter Wahnvorstellungen.
Der Beschuldigte hatte mithilfe eines Dolmetschers gesagt, er habe die Getöteten für "schlechte Leute" gehalten, die seiner Lebensgefährtin und deren Kindern etwas antun wollten. Er habe Somalia "mit 17 oder 18 Jahren" verlassen und sei über Äthiopien und Dänemark 2015 nach Frankfurt/Main gekommen. Nach Aufenthalten bei Mainz und Koblenz sei er nach Neustadt/Weinstraße zugeteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zweifachen Mord und einen versuchten Mord vorgeworfen. Er habe die Opfer angegriffen, obwohl er gewusst habe, dass die Männer seine frühere Lebensgefährtin nicht kannten.
Unterbringung in Psychiatrie gefordert
Frankenthal. (dpa) Im Prozess um zweifachen Mord und versuchten Mord im Oktober 2022 in Ludwigshafen hat die Staatsanwaltschaft eine dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie gefordert. Der aus Somalia stammende Mann sei schuldunfähig, sagte die Staatsanwältin am Montag vor dem Landgericht Frankenthal.
Zwar sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, allerdings gebe es aufgrund der wahnbedingten Vorstellungen des Angeklagten keine niederen Beweggründe, erklärte sie. Einem gerichtlich beauftragten Gutachter zufolge leidet der Mann unter paranoider Schizophrenie.
Auch der Verteidiger des Angeklagten sprach in seinem Plädoyer von einer Schuldunfähigkeit seines Mandanten. Man stelle alle zwingend erforderlichen Maßnahmen in das Ermessen des Gerichts. Der Angeklagte bat im Schlusswort erstmals die Hinterbliebenen um Entschuldigung.
Er soll mit einem Messer zwei Männer auf offener Straße ermordet sowie einen Kunden in einem Geschäft schwer verletzt haben. Zum Prozessauftakt im Februar hatte er die Taten eingeräumt. Das Urteil soll am Mittwoch nächster Woche, 24. Mai, gefällt werden.
Update: Montag, 15. Mai 2023, 15.57 Uhr
Angeklagter schuldunfähig?
Frankenthal/Ludwigshafen. (alb) Was sich in dem Prozess vor dem Frankenthaler Landgericht um eine tödliche Messerattacke in Ludwigshafen-Oggersheim mehrfach andeutete, hat der Psychiatrische Sachverständige am Dienstag bestätigt: Professor Michael Rösler hält den Angeklagten für schuldunfähig. Er kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Somalier unter einer Paranoiden Schizophrenie leidet.
Wenn Liban M. seine Freundin besuchte, hörte er Stimmen, sah Gesichter an der Wand und die Partnerin wie ihre beiden Kinder von einem angeblichen Nachbarn bedroht. Dieser habe angekündigt, die Frau und den Nachwuchs aus einer anderen Beziehung vergewaltigen zu wollen.
Also habe er sie beschützen wollen, sagte Liban M. aus – auch an jenem 18. Oktober 2022, als er in zwei ihm völlig unbekannten Malern "böse Menschen" wiederzuerkennen glaubte. Der geständige Angeklagte ("Dann ist es halt passiert") stach den 20- und den 35-Jährigen nieder. Beide starben. In einem Drogeriemarkt griff er einen 27-Jährigen ebenfalls unvermittelt mit dem Küchenmesser an und verletzte diesen schwer. Zuvor hatte Liban M. den abgetrennten Arm des jüngeren getöteten Handwerkers auf den Balkon seiner – inzwischen – Ex-Freundin geworfen.
Laut Rösler ist auch seine im Gerichtssaal offenbarte Empfindungslosigkeit ein typisches Merkmal der unheilbaren Geisteskrankheit. Gleichermaßen sei der Angeklagte weiterhin gefährlich und müsse dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus – dem sogenannten Maßregelvollzug – untergebracht und behandelt werden, so seine Empfehlung an die Kammer. In einem Zwischengutachten vor dem Prozessauftakt hatte Rösler den 26-Jährigen noch für schuldfähig gehalten. Entscheidend ist dabei nicht, wie der Angeklagte vor Gericht wirkt, sondern in welcher psychischen Verfassung er bei der Tat war.
"Ich bin nicht verrückt", hatte der in Untersuchungshaft sitzende Somalier an einem Verhandlungstag vehement behauptet. Von Verantwortlichen der Justizvollzugsanstalt Frankenthal, in der sich der Somalier aktuell befindet, wird er als erhebliche Gefahr für Bedienstete und Mitgefangene beschrieben, zitierte die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt am Dienstag aus einem Schreiben. Der Angeklagte erhalte im Gefängnis demnach Medikamente zur Behandlung von Schizophrenie und und Psychosen.
Diese würde er aber nicht einnehmen, sondern ins Waschbecken kippen. Er sei unkooperativ und unterschwellig aggressiv, hieß es. Die Gefängnisleitung will erreichen, dass der Mann getrennt von anderen Häftlingen untergebracht wird und hat sich in dieser Sache bereits an das rheinland-pfälzische Justizministerium gewandt. Der Prozess in Frankenthal wird am kommenden Montag, 15. Mai, fortgesetzt.
Update: Dienstag, 9. Mai 2023, 19.36 Uhr
Angeklagter betete während der Verhandlung
Frankenthal/Ludwigshafen. (alb/env) Gegen 19 Uhr hat sie es geschafft: Rund sieben Stunden lang ist Samira A. zuvor am Mittwoch vom Frankenthaler Landgericht vernommen worden (siehe unten). Die Richter wollten mehr über ihren Ex-Freund erfahren, warum er am 18. Oktober vergangenen Jahres in Ludwigshafen-Oggersheim zwei Handwerker erstach und einen Kunden in der örtlichen Rossmann-Filiale lebensgefährlich verletzte. Eine andere Frage bleibt am Ende unbeantwortet: weshalb sich die Frau trotz unzähliger Polizeieinsätze immer wieder auf den gewalttätigen und verhaltensauffälligen Angeklagten Liban M. einließ.
Der 26-Jährige sorgt während des Verhandlungstags für kuriose Szenen. Plötzlich fordert er mit nervösem Blick auf die Uhr von der Vorsitzenden Richterin Mirtha Hütt eine Unterbrechung und "sein Recht" zu beten ein. Die letzte Pause war aber erst wenige Minuten vorbei. Deshalb lehnt Hütt den Wunsch mit einem knappen "Nein" ab.
Doch Liban M. bleibt hartnäckig: "Entweder unterbrechen Sie jetzt die Verhandlung oder ich fange jetzt hier an zu beten", lässt er über seinen Dolmetscher vom Somalischen ins Deutsche übersetzen und rückt mit seinem Stuhl zurück. Wachtmeister springen auf. Nun wird es Hütt zu bunt. "Sie bleiben sitzen oder ich lasse Sie wieder hinsetzen", sagt sie.
Schließlich geht beides: Die Richterin setzt die Befragung der über Videochat zugeschalteten Samira A. fort, Liban M. betet mit wippendem Oberkörper leise vor sich hin.
So unberechenbar wie im Gerichtssaal ist der Angeklagte auch während der Beziehung mit der Zeugin. Hört Stimmen, die sonst keiner hört, sieht Gesichter an der Wand und Samira mit ihren beiden Kindern aus einer anderen Beziehung angeblich von einem ihrer Nachbarn bedroht. Den Mann gibt es höchstwahrscheinlich nicht, er wurde jedenfalls nie in anderen Wohnungen des Hochhauses gefunden.
Zum Prozessauftakt hatte der geständige, aber bislang keinerlei Reue zeigende Liban M. ausgesagt, der "Nachbar" habe angekündigt, seine Frau und den Nachwuchs vergewaltigen zu wollen. Also habe er sie beschützen wollen – auch an jenem 18. Oktober, als er in den beiden Malern "böse Menschen" wiederzuerkennen glaubte.
Zwei Monate vorher heirateten Samira A. und Liban M. nach islamischem Recht. Nach der schnellen Trennung kündigte er ihr am 13. Oktober in einer WhatsApp ein Geschenk an, "das auf Deinem Balkon landet". "Da habe ich schon nichts Gutes erwartet", erklärt die Somalierin. Noch mulmiger sei ihr geworden, als er zwei Tage später in einer weiteren Nachricht präzisierte: "Ich habe ein Geschenk für Dich, dass Du nicht missen sollst."
Dass es sich um den abgetrennten Unterarm von einem der zwei toten Maler handelte, der auf ihrem Balkon landete, damit konnte sie nicht rechnen. "Ich wusste nicht, dass er anderen etwas antut. Ich dachte, er ist auf mich fixiert", versichert Samira A. unter Tränen. Bei der Hochzeit waren ihr 3000 Euro als "Brautgabe" versprochen worden. "Brautgabe" soll laut dem Übersetzer auch Liban M. gerufen haben, als er den Arm warf.
Der Vater des Toten kritisierte zuletzt die Stadt Ludwigshafen. Die Verwaltung hatte die nach dem Verbrechen eingegangenen Spenden in Höhe von 22.000 Euro geviertelt. Ein Viertel ging an Samira A. "Das ist für unsere Mandanten nicht nachvollziehbar", sagte eine Opferanwältin.
Update: Donnerstag, 16. März 2023, 19.51 Uhr
Grausames Ende einer toxischen Beziehung
Von Alexander Albrecht
Frankenthal/Ludwigshafen. Der abgetrennte Unterarm eines toten jungen Mannes, wie ein einfaches Stück Fleisch auf den Balkon ihrer Wohnung im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim geworfen. Samira A. kann den Anblick nicht vergessen. Es ist der grausame Schlusspunkt einer Beziehung mit manchen Aufs und viel mehr Abs. Dabei ist die Somalierin zunächst angetan, als sie Anfang 2019 ihren Landsmann Liban M. kennenlernt. Sie ist damals niedergeschlagen. Depressiv, wie die heute 34-Jährige sagt. Er habe sie wieder aufgebaut, sei "sehr positiv und offen gewesen", bringt ihr Tee und Medikamente vorbei.
Samira A. sitzt am Mittwochmorgen in irgendeinem Gericht, das genauso wenig bekannt gegeben wird wie ihr Aufenthaltsort. Weil sie Angst hat. Angst vor weiteren Anfeindungen und Bedrohungen, auch rassistischer Art. Und wahrscheinlich würde sie es nur schwer ertragen, ihrem Ex-Freund in die Augen zu sehen.
Liban M. ist angeklagt, am 18. Oktober 2022 in Oggersheim zwei Maler auf offener Straße erstochen und einen weiteren Mann in der Filiale eines Drogeriemarkts lebensgefährlich verletzt zu haben. Auf zwei Bildschirmen in Saal 20 des Frankenthaler Landgerichts ist Samira A. neben ihrem Anwalt zu sehen. Die erste Strafkammer wird sie bis in die Abendstunden vernehmen. Rekonstruktion einer Partnerschaft, die auch Aufschluss über das unfassbare Verbrechen und in die Psyche des Angeklagten geben soll.
Samira A., Hausfrau und Mutter von zwei minderjährigen Kindern aus einer anderen Beziehung, und der circa acht Jahre jüngere Angeklagte sind erst wenige Monate ein Paar, als sie Veränderungen an ihm feststellt. "Er ist immer besitzergreifender und kontrollierender geworden", sagt die tapfere Frau, die überwiegend ruhig und gefasst alle Antworten des Gerichts beantwortet.
Los geht es damit, dass der mutmaßliche geständige Doppelmörder ihr Handy an sich nimmt, ihren Ex-Mann und ihren Vater kontaktiert. Samira A. ist wütend und fühlt sich eingeengt, es gibt immer wieder Streit. Schließlich wird ihr Freund im Mai 2019 sogar handgreiflich. "Er hat mir zwei Backpfeifen verpasst und mich gewürgt", sagt sie und zeigt ihn bei der Polizei an. Aus freien Stücken räumt sie eine damalige Lüge ein. Gegenüber den Beamten hatte sie angegeben, dass ihr Partner drohte, sie vergewaltigen zu wollen. "Ich wollte, dass etwas passiert und getan wird", erklärt Samira A.
Liban M. erhält unter anderem wegen Beleidigung und Körperverletzung einen Strafbefehl von 100 Tagessätzen. Unterschrieben hat ihn ein Richter des Amtsgerichts Ludwigshafen – der als Ersatzrichter auch an dem aktuellen Prozess teilnimmt, nicht aber der Kammer angehört. Dieser Umstand könnte noch Fragen aufwerfen, vor allem nach der Befangenheit. Die Strafe zahlt Liban M. nicht, sondern sitzt sie – aber erst im Frühjahr 2022 – im Gefängnis ab.
Samira A. macht nach der Attacke in ihrer Wohnung Schluss. Ihr Ex-Freund akzeptiert die Trennung nicht, steht häufig vor ihrer Wohnungstür und schickt unzählige Nachrichten. Die beiden nähern sich wieder an. Doch Liban M. wird immer wunderlicher, verdächtigt sie, sein Essen zu vergiften oder bezichtigt Nachbarn, die beiden zu belauschen und mit ihr eine geheime Kommunikation über Niesen und Husten zu führen. "Das stimmt alles nicht, für ihn aber war es real", sagt die Somalierin und rät ihm, wegen seiner "Psychosen und Halluzinationen" einen Psychologen aufzusuchen. Er habe zwar selbst bemerkt, dass mit ihm etwas nicht stimmt, "wollte aber einen Exorzisten haben".
Das Beziehungsdrama geht weiter, Samira A. hat wieder Gefühle für Liban M. und lässt sich überreden, ihn nach islamischem Recht, nicht standesamtlich, zu heiraten. Das Glück hält nur wenige Tage. Dann wirft der Angeklagte ihr vor, ihn zu betrügen und ist überzeugt, böse Nachbarn wollten seiner Frau und den Kindern etwas antun.
Unter seinem Bett entdeckt sie ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge, vermutlich die spätere Tatwaffe. Als sie nach dem Fund – wieder mal – die Polizei ruft, hätten ihr die Beamten zugesagt, Liban M. zwar einen Platzverweis zu erteilen, ihm aber das Messer nicht abnehmen zu können, das sei sein Eigentum. Die große Frage des Prozesses ist, ob der Angeklagte schuldfähig ist oder dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wird. Das Gericht wird dazu noch einen Experten hören.
Update: Mittwoch, 15. März 2023, 20.27 Uhr
Überlebender der Bluttat sagte vor Gericht aus
Von Alexander Albrecht

Frankenthal/Ludwigshafen. Marcel K. hat frei an diesem Tag und geht einkaufen. Alltägliche Dinge und ein kleines Geburtstagsgeschenk für seinen Neffen. Beim Rossmann in Oggersheim. Nachdem er alle Sachen zusammen hat, stellt sich Marcel K. an der Kasse an. Plötzlich tippt ihn ein hinter ihm stehender Mann an. Der heute 27-Jährige dreht sich um und bekommt von dem anderen eine Frage gestellt, ruhig und freundlich. Ob er deutsch, türkisch oder amerikanisch sei. "Als ich deutsch sagte, war schon das Messer in meiner Brust, es hat mich mit extremer Wucht getroffen", erinnert sich Marcel K. im Zeugenstand des Frankenthaler Landgerichts.
Der mutmaßliche Täter Liban M. hat zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Männer auf dem Gewissen, den beiden Handwerkern hat er wenige Minuten zuvor auf offener Straße tödliche Stichverletzungen mit der 20 Zentimeter langen Klinge eines Küchenmessers zugefügt. Marcel K. hat Glück und überlebt die hinterhältige Attacke am 18. Oktober 2022. "Mein Körper hat intuitiv gesagt: Du musst da raus", sagt er mit leiser Stimme. Als er die Filiale verlässt, rennen ihm bereits Polizisten mit vorgehaltenen Pistolen entgegen. "Waffe fallen lassen", brüllen sie. Liban M., das zeigen Aufnahmen der Überwachungskameras, verschanzt sich hinter Regalen, springt zwischen den Fluren hin und her – bis er durch zwei Polizeikugeln in ein Bein und den Gesäßbereich außer Gefecht gesetzt wird. Draußen leistet ein Kunde Marcel K. Erste Hilfe und drückt mit seinen Händen auf die Wunde, "die so geblutet hat, als ob man einen Wasserhahn aufdreht", wie der Geschädigte berichtet.
Der Mann habe ihm das Leben gerettet, letztlich auch eine Not-OP in der Klinik. Während die Videosequenzen aus dem Rossmann über die Bildschirme im Gerichtssaal flirren, wippt Marcel K. hektisch mit einem Bein. Seit dem schicksalhaften Tag kann er nicht mehr als Sachbearbeiter in einem Büro arbeiten und ist krankgeschrieben. Nachts plagen ihn Einschlafprobleme, beim Einkaufen dreht er sich ständig nervös um. Und Marcel K. ist umgezogen – damit er die Filiale nicht mehr sehen muss. Mit Fotos, Drohnenaufnahmen und abgespielten Notrufen nimmt der Chefermittler der Kriminalpolizei in Ludwigshafen die Prozessbeteiligten mit auf einen "virtuellen Rundgang". So kann er den Tattag grob rekonstruieren.
Gegen 9 Uhr morgens habe ein städtischer Mitarbeiter in einer Obdachlosenunterkunft in Neustadt an der Weinstraße den Angeklagten in seinem Zimmer angetroffen. Grund der Visite: Am Abend zuvor hatte es einen heftigen Streit zwischen Liban M. und seiner Ex-Freundin Samira in deren Oggersheimer Wohnung gegeben. Wieder mal. Der Somalier soll auch öfters gewalttätig geworden sein. Die Polizei verhängte ein Kontaktverbot gegen den 27-jährigen Angeklagten. Weil von ihm eventuell eine Gefahr gegen Dritte ausgehe, sollte er sich tags drauf beim Sozialpsychiatrischen Dienst vorstellen.
Doch dazu kam es nicht mehr. Ein Zeuge beobachtete Liban M. an jenem Dienstag gegen 12 Uhr, wie er ein Tuch auf die Straße legte, die Schuhe auszog und eine islamische Gebetshaltung einnahm. "Um Pluspunkte bei Gott zu sammeln", sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt. Emotional und aufreibend wird es, als sich der Ermittler dem ersten Tatort zuwendet. Die Stimme eines Augenzeugen bei seinem verzweifelten Notruf geht den Anwesenden durch Mark und Bein, und bei einem Foto mit einem blutüberströmten Handwerker im weißen Maleranzug können die Hinterbliebenen ihre Tränen nicht mehr zurückhalten. Der 35-Jährige hatte seinem Kollegen nach der Attacke helfen wollen – und starb ebenso wie der 20-Jährige. Ohne sichtbare Reue zu offenbaren, verfolgt der Somalier die Ausführungen des Kripobeamten. Er trennte damals auch den Unterarm des jüngeren Getöteten ab und warf ihn auf den Balkon von Samiras Wohnung. Fünf Tage vorher hatte er ihr per WhatsApp ein "Geschenk" an diesem Ort angekündigt.
Sein Motiv bleibt rätselhaft. Liban M. beteuert, er habe Samira und ihre beiden Kinder aus einer anderen Beziehung vor einem drohenden Nachbarn und weiteren Männern in dessen Wohnung beschützen wollen. Diese "schlechten Leute" wollte er dann auf der Straße und im Rossmann wiedererkannt haben. Ob es den ominösen Nachbarn gibt, ist den Ermittlungen zufolge mehr als zweifelhaft. Staatsanwältin Esther Bechert fragt Liban M., wie er seine Taten heute sieht. "Das soll das Gericht entscheiden – ansonsten ist es so, wie es ist." Der Vater des 20-Jährigen klatscht. Und ruft höhnisch "Bravo".
Update: Freitag, 17. Februar 2023, 19.45 Uhr
Opfer "schlechte Leute" - Angeklagter gesteht die Taten
Von Alexander Albrecht
Frankenthal/Ludwigshafen. Mirtha Hütt weiß, welche alte Wunden dieser Prozess vermutlich aufreißen wird. Die zu verhandelnden Taten hätten "unsägliches Leid und tiefen Schmerz" verursacht, sagt die Vorsitzende Richterin der Ersten Großen Strafkammer am Freitag im Frankenthaler Landgericht. Im Verlauf der juristischen Aufarbeitung des Doppelmords von Ludwigshafen-Oggersheim würden Bilder und Videos gezeigt, die für die Hinterbliebenen nur schwer zu ertragen seien, erklärt Hütt. Deshalb will sie "Triggerwarnungen" geben, damit Angehörige dann gegebenenfalls den Saal verlassen können.
Doch so erschütternd die Ereignisse auch sein mögen: Der Prozess müsse objektiv und unvoreingenommen sein. Ausdrücklich untersagt sie Zwischenrufe. Das meint sie ernst, wie sich zwei Stunden später herausstellt. Hütt schreit Kurt Sprengart wegen eines nicht zu überhörenden Kommentars an und droht damit, ihn aus dem Saal zu werfen. Er hat – wie alle Nebenkläger – bis dato tapfer und gefasst auf seinem Stuhl ausgeharrt. Sein damals 20-jähriger Sohn Jonas ist am 18. Oktober 2022 auf offener Straße mit einem Küchenmesser erstochen worden – ebenso sein Kollege; der 35-Jährige war dazwischengegangen und wollte helfen. Ein dritter Mann (27) überlebte eine weitere Messerattacke in einem nahe gelegenen Drogeriemarkt nur knapp.
Alle Taten gehen nach Überzeugung von Staatsanwältin Esther Bechert auf das Konto von Liban M., der damals erst durch vier Polizeischüsse gestoppt werden konnte. Rasend vor Wut auf seine Partnerin und aus Eifersucht habe der Somalier die drei "arg- und wehrlosen" Männer unvermittelt angegriffen. Die "zutiefst verabscheuungswürdigen" Verbrechen erfüllten gleich zwei Mordmerkmale: niedrige Beweggründe und Heimtücke.
In Fußfesseln und Handschellen wird der aufgrund seiner Schussverletzungen humpelnde Angeklagte von Justizbediensteten in den Saal gebracht, sein Gesicht presst er zwischen zwei Aktendeckel. Das Medieninteresse ist groß, zahlreiche Fotografen und Kamerateams haben sich vor Liban M. postiert. Der 26-Jährige, möglicherweise ist er etwas älter, wirkt hellwach und sorgt gleich zum Auftakt für eine Überraschung. Liban M. beantwortet während seiner mehr als vierstündigen Vernehmung sämtliche Fragen des Gerichts, übersetzt von einem Dolmetscher.
In nüchternem Tonfall gesteht er alle Taten – Reue zeigt er allerdings nicht und bringt auch keine Entschuldigung über die Lippen. Vielmehr sind es Rechtfertigungen, die mit zunehmender Dauer immer rätselhafter werden. Zwei Personen nehmen in seinen Ausführungen die Hauptrolle ein: seine Ex-Partnerin Samira und ihr Nachbar. Die zweifache Mutter aus Oggersheim lernt Liban M. in Deutschland nach seiner Flucht aus Somalia mit Zwischenaufenthalten in Äthiopien, Malta, Schweden und Dänemark im Internet kennen. Die beiden heiraten sogar – aber nur nach islamischem Recht, was die Behörden nicht anerkennen.
Die Trauung verläuft skurril: Liban M. befindet sich in einer Moschee, Samira sagt "live" am Telefon "Ja". Beide lebten während der Beziehung getrennt voneinander: er in Neustadt an der Weinstraße, sie im Ludwigshafener Stadtteil. "Es gab oft Stress und Trara", sagt der Angeklagte. Ausgelöst haben soll die Katastrophe der über Samira wohnende Nachbar. Wie Liban M. behauptet, kündigte dieser – aus dem Fenster seiner Wohnung lehnend – an, ihm Samira "wegschnappen" zu wollen. Er sei bereit zu kämpfen und werde sich mit einem Messer bewaffnen. Und, falls ihm Samira den Beischlaf verweigere, sie und die Kinder vergewaltigen.
Die Staatsanwaltschaft schenkt dieser Version keinen Glauben. Hatte der Angeklagte womöglich eine Wahnvorstellung? "Ich bin nicht verrückt", versichert Liban M.. Während des Prozesses wird aber auch bekannt, dass die Polizei drei oder vier Mal zur Oggersheimer Wohnung eilte und gegen den Angeklagten – offenbar wegen dessen Eifersuchtsattacken – einen Platzverweis aussprach. Und dass sich Samira von Liban M. getrennt hatte.
Am Tattag sei er mit dem Zug von Neustadt nach Ludwigshafen gefahren, sagt der mutmaßliche Doppelmörder. Den Nachbarn will der Somalier zuvor nur einmal kurz in der Nacht schemenhaft gesehen haben. Trotzdem habe er geglaubt, dass es sich um Jonas Sprengart handelte, der ihm auf der Straße begegnete. "Das sind schlechte Leute", sei ihm durch den Kopf geschossen. Damit die Männer nicht weglaufen konnten, habe er ihnen eine Alibifrage gestellt, das Messer aus einer Tasche gezogen – "und dann ist passiert, was passiert ist". Ausschalten habe er sie wollen, ob tot oder verletzt, sei ihm egal gewesen, gesteht Liban M. "Hauptsache, ich erwische sie."
Laut Anklage warf er den abgetrennten Arm von Jonas Sprengart auf Samiras Balkon. Als "Geschenk". Für Kurt Sprengart ist das Motiv eindeutig: "Er war zornig, weil seine Frau ihn verlassen hat, da ist er wutentbrannt losgezogen."
Update: Freitag, 10. Februar 2023, 16.09 Uhr
Der Prozess beginnt am 10. Februar
Von Carsten Blaue

Ludwigshafen/Frankenthal. "Wir wurden in unserer Mitte getroffen", hatte Oggersheims Ortsvorsteherin Sylvia Weiler wenige Tage nach der Tat im Gespräch mit der RNZ gesagt. Ein Verbrechen, das den Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim zutiefst schockierte. Am 18. Oktober vergangenen Jahres waren zwei Männer auf offener Straße erstochen und ein weiterer in einem Drogeriemarkt mit einem Stich in die Brust lebensgefährlich verletzt worden. Ab 10. Februar steht ein inzwischen 26 Jahre alter Somalier vor der ersten Großen Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Frankenthal. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass er der Täter gewesen ist. Dem Angeklagten wirft sie zweifachen Mord sowie versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.
Die Ermittlungsbehörde hat den Ablauf der Taten rekonstruiert. Erster Tatort war demnach die Philipp-Scheidemann-Straße in Oggersheim, eine Wohnstraße mit Reihenhäusern. Hier war an jenem 18. Oktober, einem Dienstag, ein 20 Jahre alter Mann zufällig unterwegs. Er war völlig arglos, als ihn der Täter zunächst kurz ansprach. Dann hob dieser ein Küchenmesser mit etwa 20 Zentimeter langer Klinge und stach auf den 20-Jährigen ein, bis dieser zu Boden ging. Sein 35 Jahre alter Arbeitskollege wollte helfen, ging dazwischen und wollte den Messerstecher noch von dem 20-Jährigen wegziehen. Doch dann soll der Angeklagte auch auf ihn eingestochen haben – laut Staatsanwaltschaft "plötzlich und unvermittelt", um ihn "auszuschalten". Der Stich traf den 35-Jährigen rechts am Hals. Er wollte noch fliehen. Doch er kam nur etwa 30 Meter weit und brach dann zusammen. Laut Staatsanwaltschaft starb der 35 Jahre alte Mann wenig später durch Verbluten in einem Mannheimer Krankenhaus.
Kein Zweifel an Schuldfähigkeit
Auf den 20-Jährigen stach der Täter noch mehrfach ein und zielte dabei auf dessen Kopf und Oberkörper. Schließlich trennte er ihm den rechten Unterarm mit dem Küchenmesser ab und warf diesen in der unweit gelegenen Adolf-Kolping-Straße auf den Balkon seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Der 20-Jährige verstarb derweil infolge des Blutverlustes noch am Tatort.
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass Wut und Eifersucht den Angeklagten zu seinen Taten trieben. Weil seine ehemalige Lebensgefährtin ihn verlassen hatte und er sicher war, sie habe einen neuen Lebenspartner. Dabei sei ihm aber bewusst gewesen, so die Staatsanwaltschaft, dass beide Opfer mit seiner ehemaligen Partnerin nicht bekannt waren. Der zweite Tatort befand sich ein paar Hundert Meter weiter südlich in einer Ladenzeile der Comeniusstraße.
Hier betrat der Täter eine Drogeriemarkt-Filiale und sprach an der Kasse einen 27-jährigen Kunden an. Das Messer verbarg er dabei hinter seinem Arm, um seinem nächsten Opfer daraufhin plötzlich einen Stich in die Brust zu versetzen.
In diesem Moment betraten die ersten Polizeibeamten das Geschäft. Der 27-Jährige konnte sich deshalb nach draußen schleppen, wo sich Passanten sofort um ihn kümmerten. Laut der Ermittlungsbehörde schwebte er in akuter Lebensgefahr und wurde später durch eine Notoperation im Krankenhaus gerettet. Die Polizisten der Oggersheimer Wache machten dem grausamen Geschehen ein Ende und stellten den Täter im Drogeriemarkt. Dabei musste ein Beamter seine Dienstwaffe einsetzen. Der Somalier wurde dreimal im Bereich der Beine und des Gesäßes getroffen.
Der Angeklagte, der zuletzt in Neustadt an der Weinstraße wohnte, kam ins Krankenhaus, wo er einen Tag später dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Frankenthal vorgeführt wurde. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl. Einschlägig vorbestraft ist der 26-Jährige nicht, und lange schwieg er zu den Taten. Zu seiner Schuldfähigkeit wurde jedoch ein Gutachten in Auftrag gegeben, und der Sachverständige teilte nach der Untersuchung mit, dass der Angeklagte ihm gegenüber von Wut und Eifersucht gesprochen habe. Aus diesen Beweggründen habe er bewusst deutsche Männer angegriffen. An der Schuldfähigkeit des 26-Jährigen, der noch immer in U-Haft sitzt, zweifelte der Gutachter nach seiner vorläufigen Einschätzung nicht.
Die Ermittlungen liefen von Anfang an auf Hochtouren. Die Polizei suchte Zeugen, stellte den Oggersheimern aber auch seelsorgerische Hilfe zur Verfügung, um die mit den Taten verbundenen Ängste aussprechen zu können. Auch Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck war erschüttert, und selbst der Landesinnenminister meldete sich zu Wort. In Ludwigshafen wehten die Flaggen auf Halbmast, es gab einen friedlichen Trauerzug mit rund 1100 Teilnehmern und am Dienstag eine Woche nach den Taten eine interreligiöse Andacht. Jetzt folgt mit dem Prozess die juristische Aufarbeitung. Im Falle einer Verurteilung droht dem Somalier eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Vorgesehen seien Termine bis Mitte Mai, hieß es. Das Landgericht in Frankenthal erwartet, dass das Interesse an den Verhandlungstagen groß sein wird. Plätze im Zuschauerraum würden durch Platzkarten nach Reihenfolge der Anfrage am Sitzungstag vergeben, teilte das Gericht mit.




