Weinheim

Kind nach Badeunfall gestorben

Die "Miramar"-Mitarbeiter und die Mutter trifft keine Schuld. Auch die Ermittlungen zu den Unfällen in den Rutschen sind abgeschlossen.

17.08.2022 UPDATE: 17.08.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 46 Sekunden
Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hat auch zwei Rutschen-Unfälle untersucht. Bei einem Vorkommnis soll ein „Miramar“-Mitarbeiter „entgegen seiner Unterweisung“ fahrlässig gehandelt haben. Foto: Kreutzer

Von Carsten Blaue

Weinheim. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft spricht von einem "tragischen, schicksalhaften Verlauf": Das siebenjährige Mädchen, das am Nachmittag des 17. Juli noch aus dem Wellenbad des Weinheimer "Miramar" gerettet und reanimiert worden war, ist am 29. Juli im Krankenhaus gestorben. Das teilte Erster Staatsanwalt Marc Schreiner am Dienstag mit.

Die Ermittlungen zu diesem Drama sind ebenso abgeschlossen wie zu zwei Unfällen in Rutschen des Freizeitbades, die vergleichsweise noch glimpflich endeten. Schreiner fasste alle Ergebnisse zusammen. Demnach handelte ein "Miramar"-Mitarbeiter nur bei einem Vorkommnis fahrlässig. Bei dem Badeunfall des Mädchens habe es aber keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben – weder der Mutter noch von Angestellten des Freizeitbades.

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Nach Erkenntnissen aus dem sogenannten Todesermittlungsverfahren befand sich die Siebenjährige mit ihrer Mutter und ihrem kleinen Bruder im Planschbereich für Kleinkinder. Als sich die Mutter kurz um den Sohn kümmern musste, entfernte sich das Mädchen laut Schreiner plötzlich unbemerkt und begab sich zum "ordnungsgemäß in Gang gesetzten und überwachten" Wellenbad.

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Die Mutter habe sich sofort auf die Suche nach ihrer Tochter gemacht, nachdem sie ihr Verschwinden bemerkt hatte. Die Siebenjährige sei, so der Erste Staatsanwalt, nach sehr kurzer Zeit und nur kurz, nachdem sie sich von Mutter und Bruder aus dem Planschbereich entfernt hatte, unter Wasser geraten. Ein Badegast habe sie danach "herausgezogen". Die Bademeister hätten das Mädchen reanimiert, bis der Rettungsdienst im "Miramar" eingetroffen war. Dieser brachte das Kind ins Krankenhaus, wo es zwölf Tage später verstarb.

Auf Anfrage der RNZ reagierte der Geschäftsführer des "Miramar", Marcus Steinhart, "tief erschüttert" auf den Tod des Mädchens. Gedanken und Mitgefühl seien bei den Eltern, allen Angehörigen und den Freunden der Familie. Seine Gedanken, so Steinhart, seien aber auch bei den Bademeistern und der Notärztin, die alles Menschenmögliche getan hätten, um das Kind zu retten. "Und wir hoffen, dass sie das Erlebte angemessen verarbeiten können." Den Ermittlungsbehörden dankte Steinhart für die Aufklärung "dieses tragischen Vorfalls".

Verletzungen trugen zwei Frauen bei einem Unfall in der "Looping-Rutsche" am 8. November 2021 davon. Eine Besucherin hatte die Rutsche genutzt, den Looping aber laut Staatsanwaltschaft nicht geschafft und saß deshalb noch im "Hurricane-Loop" fest, als rund eine Stunde später eine zweite Frau rutschte. Bei der Kollision erlitt die Besucherin, die zuerst gerutscht war, nach eigenen Angaben unter anderem ein Schleudertrauma und eine Nierenprellung. Über die Art der Verletzungen der damals 20-jährigen Studentin ist nichts bekannt. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hat gegen den "Miramar"-Angestellten, der für die Looping-Rutsche an diesem Tag verantwortlich war, beim Amtsgericht Weinheim einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen in Höhe von 60 Tagessätzen beantragt.

Der Angestellte soll nach dem Ergebnis der Ermittlungen "entgegen seiner Unterweisung" nicht überprüft haben, ob die erste Besucherin die Rutsche verlassen hatte. "Ansonsten hätte die Besucherin durch eine entsprechende Klappe aus der Rutsche befreit werden können", so Schreiner. Auch eine Stunde später habe der Mitarbeiter wieder nicht überprüft, ob die Rutsche frei ist. Hier habe er erneut entgegen "der ihm bekannten Sicherheitsregeln" gehandelt. Eine der Frauen soll nach dem Unfall Anzeige beim Polizeirevier Weinheim erstattet haben.

Der Strafbefehl sei laut Schreiner nicht rechtskräftig, da der Mann Einspruch eingelegt habe. Wenn Einspruch eingelegt wird, kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung, bei der ohne Bindung an die Rechtsfolge im Strafbefehl ein Urteil gefällt wird. Ein Termin sei aber noch nicht bekannt, so Schreiner. Für einen Unfall in der "Piratenrutsche" am 16. August 2021 trägt das "Miramar" und sein Personal keine Schuld.

Ein Badegast hatte sich im Wasserbecken am Ende der Rutsche verletzt, weil der Wasserstand relativ niedrig war. Die Staatsanwaltschaft sprach vom Risiko, das mit der Benutzung einhergeht, und von einem "schicksalhaften Ereignis". So wurde das Verfahren eingestellt, weil die Ermittlungen ergaben, dass die Anlage ordnungsgemäß gewartet worden und auch kein technischer Fehler nachweisbar war. Die Ampelsteuerung der Rutsche funktionierte und auch die Wasserstandsanzeige. Zudem seien alle Vorgaben des Herstellers eingehalten worden. Für Angestellte des Freizeitbades sei also nicht erkennbar gewesen, dass sich jemand verletzten könnte, so Schreiner.

"Wir sind als Familien- und Freizeitbad immer voller Wachsamkeit, was die Sicherheit unser Gäste angeht." Ein persönliches Fehlverhalten sei aber nie völlig auszuschließen, auch Unfälle nicht "in einem Betrieb wie unserem", sagte Steinhart. "Wir haben uns im Fall eines der Rutsch-Unfälle von dem Mitarbeiter getrennt", sagte der Geschäftsführer. Ein schuldhaftes Verhalten des "Miramar" sei in diesem Fall laut Staatsanwaltschaft nicht erkennbar gewesen, betonte er.

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