Rhein-Neckar

Kreis erhöht die Müllgebühren

Anpassung "ist notwendig und vertretbar" - Besonders die Grundgebühr für die Haushalte ist betroffen

14.12.2018 UPDATE: 15.12.2018 06:00 Uhr 2 Minuten

Abfallentsorgung durch die AVR Kommunal GmbH. Foto: AVR

Von Stefan Zeeh

Rhein-Neckar. Kurz vor Weihnachten müssen sich die Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises schon einmal auf höhere Abfallgebühren im kommenden Jahr gefasst machen. Durchschnittlich um 13 Prozent steigen die Gebühren. Dabei wird vor allem die Grundgebühr für die Haushalte kräftig angehoben. Musste ein Einpersonenhaushalt bisher 43,30 Euro bezahlen, so sind es zukünftig 52,20 Euro. Auf einem Haushalt mit vier Personen kommt eine Erhöhung um fast 25 Euro auf jetzt 154,15 Euro zu. Ebenso wird die Behältergrundgebühr für die Entsorgung des Restmülls angehoben. Bei der 80 Liter fassenden Restmülltonne um 3,50 auf 52,80 Euro und bei der 120 Liter Tonne um 5,25 auf 76,70 Euro.

"Die Gebührenerhöhung ist notwendig und vertretbar", sagte Landrat Stefan Dallinger. So seien diese im Kreis in den vergangenen fünf Jahren, mit Ausnahme einiger weniger Abfallarten, nicht erhöht worden. Dafür aber seien die Personalkosten oder die Kosten für Kraftstoff gestiegen und das müsse nun einkalkuliert werden. Die ab Juli kommenden Jahres ebenfalls einzurechnenden Kosten für die Verwertung der Bioabfälle durch die AVR Bio Terra GmbH in der neu errichteten Vergärungsanlage in Sinsheim, würden, laut Dallinger, nur einen geringen Anteil an der Gebührenerhöhung ausmachen.

Volker Pauli (CDU) sah keine Alternative zu dieser Gebührenerhöhung, sprach sich aber dafür aus, zukünftig mindestens alle zwei Jahre eine Gebührenanpassung vorzunehmen, damit derart große Sprünge bei den Gebühren nicht mehr entstünden.

"Die Anforderungen an die gesetzmäßige Abfallentsorgung werden immer höher", nannte Eric Grabenbauer (Freie Wähler) einen weiteren Grund für höhere Abfallgebühren. Alexander Eger (FDP) hoffte allerdings, dass die Investitionen in die neue Vergärungsanlage "Früchte trägt", indem sie in Zukunft eine Gebührensenkung erlaubt. Mit der kräftigen Anhebung der Grundgebühren um 20 Prozent zeigte sich Ralf Göck (SPD) nicht einverstanden. Eine Gebührenerhöhung müsse nicht nur geboten, sondern auch vertretbar sein, so Göck. "Vertretbar" enthalte das soziale Moment, wodurch die wirtschaftlichen Kräfte der Abgabepflichtigen zu berücksichtigen seien. Daher beantragte er, die Grundgebühr nur um neun Prozent anzuheben. Die dadurch fehlenden Mittel sollten aus dem Kreishaushalt beigesteuert werden. "Die Gebührenerhöhung stellt für die Menschen am unteren Ende der sozialen Skala eine erhebliche Belastung dar", sagte auch Edgar Wunder (Linke).

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Christa Balling-Gündling (Grüne) sah zwar die Höhe der Gebührenänderung als notwendig an, beantragte jedoch das Gebührensystem umzustellen. So sollte die Personengrundgebühr auf dem bisherigen Stand verbleiben, die zusätzlichen Kosten bei der Abfallentsorgung durch eine Erhöhung der Behälter- und Leistungsgebühren aufgefangen werden.

"Es sind alle Kosten in die Gebühren einzurechnen, eine bewusste Unterdeckung ist nicht zulässig", ging Dallinger auf den Antrag der SPD ein. Bezüglich des Antrags der Grünen hielt er fest, dass es problematisch sei das ganze Abfallgebührensystem in Frage zu stellen. So habe man bewusst die Bioenergietonne gebührenfrei gestellt. Das habe dazu geführt, dass im Rhein-Neckar-Kreis die Menge an eingesammeltem Biomüll weit über dem Landesdurchschnitt liege. Wolle man die Grundgebühr auf die Behältergebühr umlegen, bliebe nur die Restmülltonne übrig.

Die Anträge der SPD und der Grünen wurden daraufhin vom Kreistag mehrheitlich abgelehnt und die Änderung der Abfallgebühren beschlossen.

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