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Keine Corona-Impfung: Kündigung von Arzthelferin legitim

Die Impfpflicht für medizinisches Personal war während der Corona-Pandemie viele Monate lang ein kontrovers diskutiertes Thema. Jetzt hat das höchste Arbeitsgericht dazu ein Urteil gesprochen.

30.03.2023 UPDATE: 30.03.2023 16:04 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden
Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Erfurt (dpa) - Die Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Arzthelferin zum Schutz von Patienten ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) rechtens. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied das in Erfurt in einem Fall aus Rheinland-Pfalz.

Die Frau hatte argumentiert, die Kündigung sei ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot laut Bürgerlichem Gesetzbuch.

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