Miramar-Prozess

Aussagen und Spuren sprechen gegen den Angeklagten

Fortsetzung des Prozesses um mutmaßliche Vergewaltigung im Miramar - Ärztinnen und Gutachter sagten aus - Urteil wohl am 5. April

27.03.2019 UPDATE: 28.03.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 41 Sekunden
Es war eine schockierende Schlagzeile: Ein 25-Jähriger soll sich im Juli 2018 illegal Zutritt zum FKK-Bereich des Freizeitbads Miramar verschafft und eine 49-jährige Frau angesprochen, dann geschlagen und anschließend vergewaltigt haben. Inzwischen ist er in Haft. Archivfoto: Kreutzer

Von Philipp Weber

Weinheim/Mannheim. Der Auftakt hatte noch in weiten Teilen hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Ganz anders die Fortsetzung am Mittwoch: Als zwei Ärztinnen, ein Kripobeamter, eine weitere Zeugin und der Psychiatrische Gutachter Hartmut Pleines vor der Vierten Strafkammer des Landgerichts Mannheim aussagten, konnte die Öffentlichkeit dabei sein. Der Prozess dreht sich um eine mutmaßliche Vergewaltigung im Weinheimer Spaßbad Miramar. Dem Beschuldigten drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Dem jungen Mann, Jahrgang 1993, wird vorgeworfen, am 17. Juli 2018 auf dem Bad-Gelände eine damals 49 Jahre alte Frau vergewaltigt zu haben. Der Mann besitzt eine kräftiger Statur, machte einen konzentrierten Eindruck. Er antwortete auf Nachfragen, etwa zu seinen früheren Lebensgewohnheiten, der U-Haft oder den Geschehnissen in den Stunden vor der mutmaßlichen Tat. Nach einem Treffen mit Freunden, bei denen gekifft und getrunken wurde, besuchte der damals 25-Jährige am Nachmittag das städtische Strandbad am Waidsee. Von dort schwamm er ins nahe Privatbad. Was am Abend passierte, habe der Angeklagte anders geschildert als das mutmaßliche Opfer, so der Kripobeamte.

Die Frau habe ihn im FKK-Bereich des Bads angesprochen und ihm Avancen gemacht, habe der Verdächtige ausgesagt. Man sei sich nähergekommen - aber dann habe die Frau geschrien, worauf er ihr den Mund zugehalten und sie mit der Handkante getroffen habe. Aufgrund der unterschiedlichen Angaben - die damals 49-Jährige sprach unter anderem von Schlägen und einer Vergewaltigung - hörte die Kammer unter Vorsitz von Richterin Gabriele Krenz aufmerksam zu, als Rechtsmedizinerin Dr. Sarah Heinze aussagte.

Sie hatte die 49-Jährige untersucht, nachdem diese in die Heidelberger Rechtsmedizin gekommen war: Die dokumentierten Verletzungen passten nur zum Teil zu den Schilderungen des Mannes, aber durchweg zu denen der Frau, so die Ärztin. Sie hatte Würgemale, Schlag- und Bissspuren sowie weitere Verletzungen an den Beinen der Frau festgestellt. Auch eine Gynäkologin hatte das Opfer untersucht. Die Patientin habe dabei einen aufgewühlten Eindruck gemacht, so die Medizinerin.

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Eine Zeugin, die das Bad am Abend des 17. Juli besucht hatte, sprach von plötzlichen Schreien, die in Ufernähe zu hören waren. Dann sei die 49-Jährige aufgetaucht. Die Frau sei verletzt gewesen und habe erzählt, sie sei genötigt, misshandelt und in Todesangst versetzt worden. Psychiater Pleines hat den Beschuldigten begutachtet - und Aussagen erhalten. Demnach wuchs der Angeklagte in einer problematischen Umgebung auf. Sein Vater sei "kriminell belastet". Dennoch habe er den Hauptschulabschluss geschafft, eine Ausbildung begonnen.

Er sei polizeilich aufgefallen, aber nicht in "dissozialer" Weise. Steil bergab ging es, als er in die Firma des Vaters einstieg - unter deren Schulden er nun offenbar ächzt. Von einer psychischen Störung sei nicht auszugehen. Und auch der Cannabis-Konsum nicht so heftig, dass sich Ausfallerscheinungen ergeben. Das Urteil fällt voraussichtlich am Freitag, 5. April.

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