Was tun bei einem medizinischen Notfall im Rhein-Neckar-Kreis?

GRN-Geschäftsführer Rüdiger Burger erläutert die Organisation der medizinischen Notfallversorgung im Rhein-Neckar-Kreis

02.01.2015 UPDATE: 02.01.2015 05:00 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden
In Weinheim befindet sich die Praxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in unmittelbarer Nachbarschaft der GRN-Klinik. Foto: Kreutzer
Rhein-Neckar. (sha/zg) Herzinfarkt, Verdacht auf Schlaganfall, eine schlimme Verletzung: Wenn der Notfall eintritt, darf keine Zeit verloren werden. Für Helfer oder Familienangehörige wird es noch schwieriger, wenn der Patient nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen einen Arzt benötigt. Viele Bürger sind unsicher, an wen sie sich in einer solchen Situation wenden können.

Dies hat auch Rüdiger Burger, Geschäftsführer der Gesundheitszentren Rhein-Neckar (GRN), registriert. Immer wieder, so Burger, stelle man fest, dass die Bevölkerung nicht ausreichend über die Organisation der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland informiert sei. "Das führt insbesondere in Bezug auf die Regelung in den Nächten sowie an Wochenenden und Feiertagen - wenn die Haus- und Facharztpraxen der niedergelassenen Ärzte geschlossen sind - regelmäßig zu Verwirrung und Missverständnissen", schreibt Burger in einer Pressemitteilung. Grundsätzlich, so der GRN-Chef weiter, gebe es drei verschiedene Anlaufstellen für medizinische Notfälle.

Den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, der in den genannten Zeiträumen für alle Beschwerden zuständig ist, mit denen ein Patient ansonsten zum Haus- oder niedergelassenen Facharzt gehen würde. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) unterhält flächendeckend Notfallsitze, umgangssprachlich Notarzt- oder Notfallpraxis genannt. Diese KV-Notfallpraxen sind montags, dienstags, donnerstags ab 19 Uhr und mittwochs ab 13 Uhr bis um 7 Uhr am Folgetag sowie freitags ab 19 bis montags 7 Uhr und an Feiertagen besetzt.

Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, die im Fall von schwerwiegenden Verletzungen oder akuten Erkrankungen aufgesucht werden sollten, bei denen eine sofortige medizinische Versorgung erfolgen muss und eventuell sogar ein stationärer Aufenthalt notwendig werden könnte. Die Notfallambulanzen - beispielsweise der GRN-Kliniken Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim - sind 365 Tage im Jahr rund um die Uhr geöffnet.

Die Rettungsleitstelle - derzeit in Ladenburg angesiedelt - die in lebensbedrohlichen Situationen unter der europaweit gültigen Telefonnummer 112 angerufen werden sollte. Dort wird entschieden, ob ein Rettungswagen oder der Notarzt zum Einsatz kommt. Auch die Rettungsleitstelle ist ganzjährig 24 Stunden am Tag erreichbar, erläutert GRN-Chef Burger.

Baden-Württemberg und die Situation an den GRN-Standorten: In Baden-Württemberg sind die Notfallpraxen immer häufiger räumlich in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser integriert - die beiden Institutionen agieren jedoch organisatorisch weitgehend unabhängig voneinander, betont Burger. Dies sei beispielsweise in den GRN-Kliniken Eberbach und Sinsheim der Fall. In Weinheim befindet sich die Praxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in unmittelbarer Nachbarschaft der Klinik. In Schwetzingen beträgt die Entfernung etwa einen Kilometer, erläutert der GRN-Geschäftsführer. Hier sei geplant, die KV-Notfallpraxis Ende 2015 räumlich in die Notfallambulanz der GRN-Klinik zu integrieren.

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