Vorwürfe gegen Rettungs-Leitstelle sind kein Fall für den Staatsanwalt

Nach Prüfung der massiven Vorwürfe gegen die Rettungsleitstelle Rhein-Neckar wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

09.01.2015 UPDATE: 09.01.2015 05:00 Uhr 1 Minute, 34 Sekunden
Ein Rettungswagen im Einsatz: Nach den Vorschriften des baden-württembergischen Rettungsdienstgesetzes sollten zwischen dem Notruf und dem Eintreffen am Notfallort höchstens 15 Minuten vergehen. Foto: Rehder
Von Stefan Hagen

Rhein-Neckar. Die Vorwürfe eines Mitarbeiters gegen die Rettungsleitstelle Rhein-Neckar im vergangenen Oktober waren schwerwiegend: Zu hohe Arbeitsbelastung, eingehende Notrufe könnten nicht schnell genug angenommen und bearbeitet werden. Am Abend und am Wochenende sei die Leitstelle unterbesetzt, dies führe zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anrufe. Die Folge sei, dass Rettungswagen verzögert losgeschickt würden. Sein Fazit: Was hier passiere, sei lebensgefährlich (die RNZ berichtete).

Diese "Mängelliste" rief schließlich sogar die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Untersucht werden sollte, ob ein Anfangsverdacht der unterlassenen Hilfeleistung oder sogar unterlassenen Hilfeleistung vorliegt. Gestern kam aus Sicht der Leitstelle Entwarnung: Die Staatsanwaltschaft Mannheim wird kein Ermittlungsverfahren einleiten.

Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung oder unterlassener Hilfeleistung, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. In keinem der mehr oder weniger konkret geschilderten Einzelfälle bestehe ein Anfangsverdacht der Begehung von Straftaten, wobei von Patienten keine Anzeigen erstattet worden seien. Die Überprüfung habe vielmehr ergeben, dass die Vorschriften des baden-württembergischen Rettungsdienstgesetzes eingehalten worden seien.

Dieses schreibe für die Notfallrettung vor, dass zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der Leitstelle und dem Eintreffen der Hilfe am Notfallort möglichst nicht mehr als zehn und höchstens 15 Minuten vergehen sollten (sogenannte Hilfsfrist).

Notfälle im Sinne des Gesetzes seien allerdings nur solche, bei denen Lebensgefahr bestehe oder schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten seien, heißt es in der Mitteilung weiter. Müsse lediglich Erste Hilfe geleistet oder ein bloßer Krankentransport durchgeführt werden, gelte diese Frist nicht. Unter Zugrundelegung dieses rechtlichen Ausgangspunktes habe man keine Verdachtsmomente festgestellt, dass durch gesetzwidrige Verspätungen oder sonstiges Fehlverhalten vermeidbare Leiden von Patienten verursacht worden seien.

Die Leitstelle in Ladenburg koordiniert die Einsätze der Rettungsdienste und Freiwilligen Feuerwehren im Rhein-Neckar-Kreis sowie in den Städten Heidelberg und Mannheim. Laut DRK-Homepage versorgt die Leitstelle in einem Gebiet von 1500 Quadratkilometern rund eine Million Einwohner.

Die Leitstelle hatte in jüngster Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt, zuletzt wegen des Widerstandes der Stadt Mannheim gegen ein Gutachten, das Heidelberg als künftigen Standort für die Rettungsleitstelle favorisiert.

Es sei üblich, hieß es aus der Quadratestadt, die Leitstelle am Standort der größten Feuerwehr im Zuständigkeitsbereich anzusiedeln - in diesem Fall Mannheim - weil dort das notwendige Personal vorgehalten werde, um Disponentenplätze kurzfristig zu besetzen. Im konkreten Fall entscheidend sei jedoch, dass das Gefahrenpotenzial, das in der zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs gegeben sei, im Notfall nicht von Heidelberg aus koordiniert werden könne.

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