Viel Wind um die Windkraft
Rhein-Neckar. CDU kritisiert fehlende Ausschlussgebiete, NABU moniert Naturverträglichkeit an einigen Standorten

Rhein-Neckar. Ein Standort, der sich für die Aufstellung von Windkraftanlagen eignet, muss im Jahresmittel genügend Wind aufweisen, er darf keine geschützten und seltenen Vogel- oder Fledermausarten in Gefahr bringen, er sollte ausreichend Abstand halten zu Naturschutzgebieten und sogenannten europäischen Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten), die Landschaft nicht zu sehr beeinträchtigen und natürlich auch potenzielle Anwohner nicht in ihrer Lebensqualität einschränken.
Außerdem müssen sie so kostengünstig wie möglich an das vorhandene und geplante Stromnetz angeschlossen werden können. Das klingt ein bisschen nach der Quadratur des Kreises und führt daher auch zu unterschiedlichen Einschätzungen der vom Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) vorgeschlagenen Vorranggebiete.
Die CDU in der Metropolregion Rhein-Neckar und in der südlich angrenzenden Technologieregion Karlsruhe unterstützt den Vorschlag des VRRN. Kritisiert wird von Seiten der Christdemokraten allerdings, dass sowohl Baden-Württemberg als auch Rheinland-Pfalz keine Ausweisung von Restriktionsflächen im Sinne von Ausschlussgebieten zulassen wollen. In Baden-Württemberg sollen nur Vorrangflächen ausgewiesen werden, für alle anderen Gebiete können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie dort Windkraftanalgen ausweisen wollen oder nicht.
In Rheinland-Pfalz hingegen sollen Ausschlussflächen nur in besonders wertvollen Bereichen gestattet werden. Mit dem beliebigen Vorgehen der einzelnen Kommunen sei eine Bündelung der Anlagen an geeigneten Standorten nur schwer möglich, was auch den Aufbau eines vernünftigen Verteilerstromnetzes erschwere, so die CDU. Im Bereich des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein haben sich aus diesem Grund nun bereits Städte und Gemeinden auf freiwilliger Basis zu kleinen Planungseinheiten für Windenergieanlagen zusammen geschlossen.
Der Naturschutzbund NABU legt den Schwerpunkt seiner Kritik auf die fragliche Naturverträglichkeit einiger als Vorranggebiete ausgewiesenen Standorte. Die Windenergie als solche wird von dem Verband ausdrücklich befürwortet. Nur mit der sorgfältigen Auswahl der Standorte könne man gewährleisten, dass Naturschutz und Klimaschutz gleichermaßen zu ihrem Recht kommen.
Zu den Gebieten, die von NABU und auch vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) besonders kritisch gesehen werden, zählen der Reichartshauser Buckel in Helmstadt-Bargen wegen eines nahe gelegenen Rotmilan-Brutplatzes.
Die Gebiete Kinzert und Lenzberg in Mudau liegen im Lebensraum des Schwarzstorches und wichtiger Fledermausvorkommen. Zu Arealen, für die von einigen Gemeinden Änderungsverfahren im Flächennutzungsplan zugunsten der Windkraft angestrebt werden, zählen nach Angaben des NABU auch FFH-Gebiete wie Lautenbach oder das Schwarzstorch-Vorkommen von Augstel bei Eberbach.



