"Druiden"-Gruppe soll keine Terrorzelle sein
Rechtsextremist aus Schwetzingen weiter in Haft - Bundesanwaltschaft: Keine Anschläge geplant

Burghard B. im Druidenkostüm in Schwetzingen. Archivfoto: Lenhardt
Karlsruhe/Schwetzingen. (dut/dpa) Es ging um eine Gruppe rund um einen selbst ernannten Druiden: Nach deutschlandweiten Razzien zu Jahresanfang bei mehreren Rechtsextremen haben die Ermittler keine Hinweise auf eine Terrorzelle gefunden. Der Verdacht, dass der Mann, der sich als "keltischer Druide" bezeichnet, mit sechs weiteren Beschuldigten eine rechtsterroristische Vereinigung gebildet hatte, habe sich nicht erhärtet, teilte die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mit.
Der "Druide" Burghard B., der unter anderem in Schwetzingen und Brühl gewohnt hatte, war bei bundesweiten Durchsuchungen am 25. Januar in Brandenburg verhaftet worden. Die Ermittlungen hätten zwar die rechtsextremistische Weltanschauung der Männer bestätigt. Es gebe aber keine Belege für eine "organisatorische und strukturelle Verbundenheit", ebenso wenig gebe es Anhaltspunkte dafür, dass - wie zunächst angenommen - Anschläge auf Juden, Muslime, Flüchtlinge und Polizisten geplant gewesen seien. Im Internet hatte B. seit Jahren offen zu Gewalt gegen Juden und Moslems aufgerufen.
In Schwetzingen hatte ein SEK-Einsatzkommando Ende Januar eine Kellerwohnung in der Kronenstraße durchsucht, die von dem damals 66-Jährigen genutzt wurde. Der Mann, der als sogenannter "Reichsbürger" gilt, soll dort Schusswaffen sowie erhebliche Mengen Munition gelagert haben. Auch im Nachbarort Brühl hatte es Durchsuchungen gegeben. Dort soll B. im Ortsteil Rohrhof längere Zeit gelebt haben. In dem von ihm genutzten Haus wurde ebenfalls Munition gefunden. Der "Druide B." war in Schwetzingen wiederholt aufgefallen, als er mit langem Bart, Sichel und einem Druiden-Kostüm bekleidet in der Stadt gesehen wurde. In Brühl gründete er 2012 den "Förderverein Steinkreis". Damals hatte er an dem dortigen Friedhofsgelände ein kleines "Stonehenge" errichtet. Der Steinkreis hatte Menschen aus ganz Deutschland angezogen. Die Gemeinde lehnte die Kultstätte ab und ließ sie entfernen.
B. sitzt weiter in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen einen zweiten Verdächtigen wurde im März außer Vollzug gesetzt. Die Staatsanwaltschaften der Länder ermitteln weiterhin wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.
"Reichsbürger" kommen immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Sie erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort.



