OLG-Urteil: Geothermie-Firma muss Grundstück in Brühl räumen
Ob damit das Aus des Geothermie-Projekts besiegelt ist, blieb zunächst unklar

Streit um das Geothermieprojekt in der Gemeinde Brühl. Archivfoto: Lenhardt
Karlsruhe/Brühl. (dpa/lsw) Im Grundstücksstreit um ein geplantes Geothermie-Kraftwerk in Brühl hat die Gemeinde einen Etappensieg errungen. Die Betreiber-Firma muss ein von ihr genutztes Grundstück räumen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Donnerstag (Az.: 6 U 11/14). Ob damit das Aus des Geothermie-Projekts besiegelt ist, blieb zunächst unklar. Im Rechtsstreit ging es nur um
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