OLG-Urteil: Geothermie-Firma muss Grundstück in Brühl räumen
Ob damit das Aus des Geothermie-Projekts besiegelt ist, blieb zunächst unklar

Streit um das Geothermieprojekt in der Gemeinde Brühl. Archivfoto: Lenhardt
Karlsruhe/Brühl. (dpa/lsw) Im Grundstücksstreit um ein geplantes Geothermie-Kraftwerk in Brühl hat die Gemeinde einen Etappensieg errungen. Die Betreiber-Firma muss ein von ihr genutztes Grundstück räumen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Donnerstag (Az.: 6 U 11/14). Ob damit das Aus des Geothermie-Projekts besiegelt ist, blieb zunächst unklar. Im Rechtsstreit ging es nur um eine kleine Fläche eines größeren Areals. Die Pachtzeit für die umstrittenen Grundstücksteile war Ende 2012 abgelaufen. Der inzwischen insolvente Betreiber der geplanten Anlage wollte die Flächen aber nicht herausgeben.