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Kein Schmerzensgeld für Vergewaltigungslüge

Tochter des zu Unrecht beschuldigten und mittlerweile verstorbenen Lehrers zieht die Klage aus Angst vor den Prozesskosten zurück,

07.02.2014 UPDATE: 07.02.2014 05:00 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden
Muss kein Schmerzensgeld zahlen: Die wegen einer Falschaussage zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte Lehrerin Heidi K., hier beim Prozess im Landgericht Darmstadt. Die Tochter des Lehrers, den sie der Vergewaltigung beschuldigt hatte, zieht ihre Klage zurück. Foto: dpa
Von Elmar Stephan

Reichelsheim/Osnabrück. Mit erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen hat eine Lehrerin aus Reichelsheim im Odenwald ihren Kollegen ins Gefängnis gebracht. Ein Schmerzensgeld wird sie für diese Jahre hinter Gittern aber nicht zahlen müssen: Die Tochter des kurz nach seiner Rehabilitierung gestorbenen Hans Arnold zog jetzt ihre Zivilklage gegen die Frau zurück. Seine Mandantin hätte

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