Hygieneskandal in Mannheimer Uniklinik: Gericht schlägt Vergleich vor

Ludwigshafener verklagte Mannheimer Uniklinik - Er hatte sich Krankenhauskeime eingefangen

14.05.2015 UPDATE: 15.05.2015 06:00 Uhr 1 Minute

Die Mannheimer Unikliniken. Foto: dpa

Mannheim/Ludwigshafen. (alb) Der Mann muss furchtbar gelitten haben. Vor sechseinhalb Jahren ließ sich der Ludwigshafener in der Orthopädie des Mannheimer Uniklinikums ein neues Kniegelenk einsetzen. Der Eingriff verlief problemlos, doch der heute 68-Jährige fing sich Krankenhauskeime ein. Antibiotika halfen nichts. Und auch nach einer Revisions-OP trieben die Bakterien der Gattung Streptokokken weiter ihr Unwesen.

Beim nächsten Eingriff wurde das Ersatzgelenk entfernt und eine neue mit Antibiotika angereicherte Interimsprothese eingesetzt. Die Keime wüteten weiter. Bei einer dritten Folgeoperation - diesmal in der Ludwigshafener BG-Klinik - habe eine Beinamputation gerade noch verhindert werden können, sagt Monika Mayer-Lang, die Anwältin des 68-Jährigen. "Aber mein Mandant ist seither zu 100 Prozent gehbehindert".

Einige Jahre ertrug der Mann sein Schicksal. Dann las er im vergangenen Jahr von dem um sich greifenden Hygieneskandal im Uniklinikum. Seine Anwältin klagte vor dem Landgericht Mannheim gegen das Krankenhaus und forderte Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro. Der 68-Jährige wirft dem Orthopädiechef vor, auf die massive Entzündung nach der Knie-OP im Jahr 2009 medizinisch unzureichend reagiert zu haben.

Jetzt schlug die Zivilkammer des Landgerichts einen Vergleich mit einem Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro vor, das die Uniklinik dem früheren Patienten zahlen soll. Beide Parteien haben nun bis 20. Juni Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

Kommt keine Einigung zustande, werde die Kammer ein neues Gutachten in Auftrag geben, sagte ein Gerichtssprecher der RNZ. Eine Untersuchung der Schlichtungsstelle der Ärztekammer kommt zu dem Ergebnis, dass die "medizinischen Folgen" für den 68-Jährigen nicht auf Hygienemängel zurückzuführen sind. Auch liege keine "Pflichtverletzung" des Operateurs vor.

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Vielleicht aber seien die Folgeeingriffe nicht konsequent genug durchgeführt worden.

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