Harder hatte schon früh ein "Störgefühl"
Dennoch zogen er und sein Partner ein fragwürdiges Grundstücksgeschäft in Frankfurt durch. Das Urteil könnte voraussichtlich am 17. November fallen.

Die Anwälte Daniel Krause (l.) und Daniel Travers (r.) mit ihrem Mandanten, dessen Gesicht wir aufgrund einer richterlichen Anordnung verpixelt zeigen müssen. Foto: Uwe Rössler
Von Alexander Albrecht
Heidelberg/Frankfurt. Sie teilen die Einschätzung der Staatsanwaltschaft in wesentlichen Punkten, doch das von den Anklägern geforderte Strafmaß - zwei Jahre auf Bewährung und eine "Auflage" von sechs Millionen Euro - erscheint ihnen zu hart: Auf diesen Nenner lässt sich das gestrige Plädoyer der beiden Anwälte von Jürgen B. Harder im Korruptionsprozess vor dem
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