Aufwandsentschädigungen: Was Gemeinde- und Stadträte in der Region "verdienen"
Die RNZ hat nachgefragt: Von 20 Euro je Sitzung bis 910 Euro monatlich

Heidelberger Stadträte bekommen 665 Euro pro Monat - als "Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalls. Foto: Rothe
Rhein-Neckar. (bg/dut/nb/rie) Sitzungsgeld mit oder ohne zeitliche Staffelung, Jahrespauschalen, Fraktionspauschalen, Grundbeträge, die die Fraktionsarbeit einschließen: Die Gestaltung der Zahlungen zur Entschädigung von Stadt- und Gemeinderäten sind so vielfältig wie die Kommunen selbst. Das gilt auch für die Beträge. Das liegt daran, dass die Gemeindeordnung in ihrem Paragraf 19 nur die Rahmenbedingungen vorgibt. Die RNZ stellt anhand von Beispielen vor, wie Städte und Gemeinden die Kommunalpolitiker für ihre Gremienarbeit finanziell entschädigen - vom Örtchen Spechbach bis zu den Metropolen Mannheim und Heidelberg.
Hintergrund
Entschädigung von Stadträten regeln die Kommunen selbst
Rhein-Neckar. (cab) Die Entschädigung von Stadt- und Gemeinderäten regelt Paragraf 19 der Gemeindeordnung (GemO). Besser gesagt: Er gewährt den Kommunen einen weiten Spielraum: "Deshalb sind die
Entschädigung von Stadträten regeln die Kommunen selbst
Rhein-Neckar. (cab) Die Entschädigung von Stadt- und Gemeinderäten regelt Paragraf 19 der Gemeindeordnung (GemO). Besser gesagt: Er gewährt den Kommunen einen weiten Spielraum: "Deshalb sind die Satzungsregelungen so bunt und vielfältig", so Iris Bohlen, Leiterin des Präsidentenbüros beim Gemeindetag von Baden-Württemberg.
Auch der Städtetag des Landes gibt daher keine Empfehlungen ab, außer diese: "Jede Kommune sollte das für sie beste und passendste Verfahren finden", rät Christiane Conzen, Referentin beim Städtetag Baden-Württemberg. Stichwort ist hier die kommunale Selbstverwaltung. Für die Entschädigungsregelungen sind also die Gemeinderäte auf Grundlage der GemO zuständig. Laut Paragraf 19 kann die Entschädigung des ehrenamtlich Tätigen auf verschiedene Art erfolgen.
Laut Absatz zwei nach "festgesetzten Durchschnittssätzen". Hierbei wird festgestellt, welche Auslagen und sonstige Aufwendungen einem ehrenamtlich Tätigen durchschnittlich durch die ehrenamtliche Tätigkeit erwachsen können. Maßstab für die Festlegung dieser Sätze sind Auslagen und Verdienstausfall, wie sie über einen längeren Zeitraum hinweg durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen. Hier zählen Erfahrungswerte, und die alleine können von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein. Der Durchschnittssatz ist eine Pauschale und wird in den Satzungen nach Stunden im Ehrenamt gewährt.
Gemäß Absatz drei kann eine "Aufwandsentschädigung" gewährt werden. Auch das ist eine Pauschale. Sie kann als monatlicher Grundbetrag sowie zusätzlich als Sitzungsgeld gezahlt werden. Hier sind also Kombinationen möglich. Wird die Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes gewährt, dann grundsätzlich für jede Sitzung einzeln. Die Höhe der Aufwandsentschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Häufigkeit und Dauer der Sitzungen oder von sonstiger zeitlicher Inanspruchnahme der Gemeinderäte. "Eine betragsmäßige Empfehlung zur Höhe der Aufwandsentschädigung ist deshalb selbst bei einer Staffelung nach Gemeindegrößen nicht möglich", so Bohlen.
> In Spechbach mit seinen gerade einmal knapp 1800 Einwohnern sitzen nur zehn Mitglieder im Gemeinderat. Sie erhalten pro Sitzung 20 Euro, erklärt Hauptamtsleiter Harald Steinhauser. Dies gilt für alle Zusammenkünfte des Gemeinderats und der Ausschüsse. Außerdem wird jedem Ratsmitglied eine jährliche Pauschale von 120 Euro ausgezahlt. Den Fraktionen stehe es laut Steinhauser frei, ob sie sich zur Vorbereitung treffen - eine Vergütung gibt für Fraktionssitzungen nicht. Im diesjährigen Haushalt sind für Gemeinderat und Ausschüsse 4900 Euro eingestellt, ergänzt Kämmerer Markus Zappe.
> In Leimen lohnt es sich für die Stadträte, wenn ausführlich debattiert wird. Denn abgerechnet werde sitzungsbezogen mit einer Dreifachstaffelung, so Stadtsprecher Michael Ullrich. Heißt: Dauert eine Sitzung bis zu zwei Stunden, erhält jedes der 26 Ratsmitglieder 30 Euro als Sitzungsgeld, für alles zwischen zwei und drei Stunden gibt es 45 Euro, und Sitzungen über drei Stunden werden mit 50 Euro entlohnt. Daher sei es schwierig zu sagen, was die Stadt für den Gemeinderat im Jahr aufbringt, so Ullrich.
Im Haushalt der Großen Kreisstadt mit ihren rund 26.200 Einwohnern sind jedes Jahr etwa 80.000 Euro eingestellt. Neben dem Sitzungsgeld erhalten die Stadträte jeweils eine Jahrespauschale von 600 Euro. Außerdem erhalten die Räte für Fraktionssitzungen, in denen eine Gemeinderatssitzung vorbereitet wird, sowie für Sitzungen des Verwaltungsausschusses jeweils 30 Euro pauschal. Zu guter Letzt zahle die Stadt eine Fraktionspauschale von jährlich 50 Euro pro Mitglied, so Ullrich. Die CDU als mitgliederstärkste Fraktion erhält für ihre acht Gemeinderäte also 400 Euro, die FDP für ihre drei Räte 150 Euro.
> In Nußloch bekommen die 18 Gemeinderäte pauschal jeweils 35 Euro monatlich, also 420 Euro im Jahr, berichtet Hauptamtsleiter Bernhard Krug. Dazu gibt es pro Sitzung, egal ob der Gemeinderat, der Technische Ausschuss oder der Verwaltungsausschuss tagt, 40 Euro für jedes Mitglied. Eine Zeitstaffelung wie in Leimen gibt es in der 10.600- Seelen-Gemeinde nicht. Auch für Fraktionssitzungen erhält jeder Gemeinderat 40 Euro, außerdem würden 50 Euro monatlich an die jeweiligen Sprecher für die Fraktionskasse gehen, so Hauptamtsleiter Krug. Im Haushalt waren 2015 insgesamt 36.000 Euro für den Gemeinderat angesetzt.
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> In Buchen mit seinen rund 17.500 Einwohnern erhalten Stadträte für die Ausübung als Aufwandsentschädigung einen jährlichen Grundbetrag in Höhe von 400 Euro sowie je Sitzung 28 Euro Sitzungsgeld. Damit sind auch die Aufwendungen für eventuelle Fraktionssitzungen abgegolten. Die Ortschaftsräte in den Buchener Ortsteilen erhalten ein Sitzungsgeld von 20 Euro.
> In Walldürn (etwa 11.200 Einwohner) wird den Mitgliedern des Gemeinderats gemäß der Satzung vom 24. März 2014 ein monatlicher Grundbetrag von 30 Euro und Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 25 Euro bezahlt. Die Ortschaftsräte erhalten 25 Euro Sitzungsgeld.
> In Mannheim ist die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen in der Satzung der Stadt geregelt. Demnach erhält ein Stadtrat der 300.000- Einwohner-Stadt eine Grundpauschale von 910 Euro monatlich. Hinzu kommt eine Fahrtkostenpauschale von 80 Euro pro Monat. Fraktionsvorsitzende erhalten eine nach der Fraktionsgröße gewichtete Aufwandsentschädigung.
Besteht also eine Fraktion aus vier bis sieben Mitgliedern, erhält dessen Vorsitzender eine 2,2-fache Aufwandsentschädigung, also 2002 Euro. Bei acht bis zwölf Mitgliedern erhält er eine 2,4-fache Aufwandsentschädigung, also monatlich 2184 Euro und ab 13 Mitgliedern das 2,6-fache, also 2366 Euro. Ihre Stellvertreter erhalten das Eineinhalbfache der Grundpauschale. Sitzungsgeld wird nicht gezahlt.
Die Mitglieder des Gemeinderates, die als Vorsitzende und Stellvertreter in den Bezirksbeiräten an den von der Stadt einberufenen Sitzungen teilnehmen, erhalten neben der Entschädigung von 910 Euro zusätzlich 40 Euro, wenn die Sitzung bis zu fünf Stunden dauert. Bei mehr als fünf Stunden erhalten sie 60 Euro.
Die sonstigen Mitglieder der Ausschüsse des Mannheimer Gemeinderates und der Beiräte, die sonstigen ehrenamtlich Tätigen und die Mitglieder der Bezirksbeiräte erhalten als Ersatz ihrer Auslagen und des Verdienstausfalles für die Teilnahme an den von der Stadt einberufenen Sitzungen und ihrer sonstigen Tätigkeiten im Dienste der Stadt Durchschnittssätze - bei einer Inanspruchnahme von bis zu fünf Stunden 40 Euro pro Tag, bei mehr als fünf Stunden erhalten sie 60 Euro pro Tag.
> In Heidelberg bekommt jeder Stadtrat 665 Euro pro Monat - als "Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalles", wie es in der Satzung heißt. Fraktionsvorsitzende bekommen noch einmal 50 Prozent mehr, also 997,50 Euro monatlich. Ein Sitzungsgeld wird nicht gezahlt. Im Gegenteil: Wer unentschuldigt bei einer Sitzung des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse fehlt, dem wird die Aufwandsentschädigung pro versäumter Sitzung um 26 Euro gekürzt. Mitglieder des Gemeinderats können außerdem eine Unterstützung beantragen, wenn ihnen aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Kosten für die Pflege oder Betreuung von Angehörigen entstehen. Pro Sitzungstag wird ihnen dann 50 Euro Entschädigung gezahlt.
Für die Beschäftigung von Mitarbeitern bekommen die Fraktionen und Gruppierungen ebenfalls Geld von der Stadt. Ab acht Mandaten werden 87.000 Euro im Jahr gezahlt, für drei bis sieben Mandate erhalten Fraktionen 38.700 Euro. Alle kleineren Gruppierungen bekommen immerhin noch 19.350 Euro, einzelne Gemeinderatsmitglieder 9700 Euro jährlich. Für Sachmittel gibt es noch einmal - je nach Fraktionsgröße - 9000 Euro, 5000 Euro oder 3000 Euro im Jahr - sowie 500 Euro pro Fraktionsmitglied. Allerdings handelt es sich bei all diesen Beträgen um Höchstbeträge.
Die Fraktionen müssen nachweisen, dass sie das Geld auch gebraucht haben - und nicht benötigte Gelder zurückzahlen. Zusätzlich haben alle Fraktionen und Gruppierungen ab drei Mandaten Anspruch auf Räume im Rathaus.