Mehrheit will Katzenschutz-Verordnung ändern
Drei Fraktionen fordern eine Kastrationspflicht im Sinne des präventiven Tierschutzes.

Von Heike Warlich
Mannheim. Im Juni ist in der Stadt eine angepasste Katzenschutzverordnung in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Halter frei laufender Katzen dazu, ihre Tiere mittels Chip oder Ohrtätowierung zu kennzeichnen und sie in den Haustierregistern des Vereins Tasso oder des Deutschen Tierschutzbundes aufnehmen zu lassen. Sollte es bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden nicht möglich sein, den Besitzer zu ermitteln, kann die Stadt das Tier auf Kosten des Halters kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.
Doch dieses Verfahren geht der Fraktion aus Linken, Die Partei und der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Li.Par.Tie) nicht weit genug. Sie haben jetzt erneut einen Antrag auf Kastrationspflicht im Sinne des präventiven Tierschutzes gestellt, dem sich Grüne und SPD inhaltlich angeschlossen haben und somit gute Chancen hat. Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung des Gemeinderats berät am kommenden Dienstag, 28. November, darüber.
Bisher waren es vor allem juristische Bedenken, die die Stadtverwaltung zögern ließ. Zwar hatte der für Tierschutz zuständige Bund bereits durch eine Gesetzesänderung den Erlass von Katzenschutzverordnungen an die Länder delegiert, die das Ganze wiederum an die Kommunen weitergaben. Für die Städte und Gemeinden bedeutete dies jedoch juristisches Neuland, denn es galt dahingehend Rechtssicherheit für Behörden, Tierschützer und Tierheime zu schaffen – sodass eine herrenlos aufgegriffene und nicht zuordenbare Katze kastriert werden kann, ohne befürchten zu müssen, dass ein hinterher doch noch auftauchender Halter einen Eingriff in sein Eigentumsrecht geltend machen kann.
Diskutiert wurde auch, inwieweit das Auferlegen einer Kastrationspflicht in die Grundrechte der Halter eingreife. Die Li.Par.Tie-Fraktion verweist auf Karlsruhe, das im Juni als eine mit Mannheim vergleichbare Großstadt im selben Regierungsbezirk eine Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht erlassen habe. Davon, dass diese Regelung als rechtssicher betrachtet werden kann, sei auch die Landestierschutzbeauftragte Julia Stubenbord überzeugt, wie sie in einem Gespräch mit der Fraktion und Katzenschützern betont habe.
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Auch ein Gutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht bestätige die Verhältnismäßigkeit einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die der Deutsche Tierschutzbund bereits seit Jahren fordert.
Denn geschätzt leben in Deutschland mehr zwei Millionen verwilderte Katzen in Kleingartenanlagen, auf Friedhöfen, leer stehenden Fabrikgeländen und verwilderten Grundstücken. Für die Öffentlichkeit sind diese meist kranken, unterernährten und verwahrlosten Tiere kaum sichtbar, doch machen Tierschützer schon lange auf das Elend dieser Tiere aufmerksam und fordern die Kommunen zum Handeln auf. Denn die Streuner sind nicht vom Himmel gefallen, sondern Nachkommen ausgesetzter und zurückgelassener Hauskatzen oder nicht kastrierter Tiere in Privathaushalten, die Freigang haben.
Der Blick in die Region zeigt, dass es in Ludwigshafen bereits eine Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht gibt. In Heidelberg beschäftigt das Thema Gemeinderat und Verwaltung seit mehr als zehn Jahren und wurde bislang ohne abschließendes Ergebnis kontrovers diskutiert. Das könnte sich ändern, denn im Frühjahr 2023 wurde die Arbeitsgruppe "Katze" gegründet.
Neben Vertretern aus Verwaltung und Gemeinderat gehören ihr praktizierende Tierärzte sowie Vertreter des Tierheims Heidelberg und vom Verein Straßenkatzen an. Die Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit eine offizielle Information, die dem Gemeinderat noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. "Darin wird auch Stellung zu einer möglichen Katzenschutzverordnung genommen", heißt es aus dem Rathaus.