Mannheim

Diese Plätze werden jetzt wieder freigegeben

Coronakrise: Maskenpflicht erweitert - 8-Meter-Abstandsregel bleibt

06.05.2020 UPDATE: 07.05.2020 06:00 Uhr 52 Sekunden
Der Wasserturm in der Mannheimer Innenstadt. Archivfoto: Alfred Gerold

Mannheim. (RNZ) Im Zug der beschlossenen Lockerungen der Corona-Verordnungen hat die die Stadtverwaltung die Aufenthaltsverbote am Wasserturm, Paradeplatz und Alten Meßplatz aufgehoben. Auf beliebten und stark frequentierten Flächen wie Rheinterrassen, Neckarwiesen oder Strandbad besteht ein Grillverbot und auf allen öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet eine erweiterte Abstandsregelung von acht Metern zu anderen Personen oder Gruppen. "Die Kontaktbeschränkungen mit maximal zwei Personen oder die Kernfamilie eines Haushalts gelten weiterhin", heißt es in der städtischen Mitteilung.

Beim Besuch der Wochenmärkte sowie im Bereich von Warteschlangen vor Verkaufsstellen des Einzelhandels, vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, vor sonstigen Verkaufsstellen, vor Poststellen, Abholdiensten und Ausgabestellen der Tafeln, vor Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben und vor Verwaltungsgebäuden müssen nicht-medizinische Alltagsmasken oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. "Da hier die geltenden Abstandsgebote ähnlich wie in den Handelsgeschäften nicht durchgängig und strikt eingehalten werden können, ist die Maskenpflicht als ergänzendes Mittel zur Reduzierung der Infektionswahrscheinlichkeit erforderlich" lautet die Begründung. Spielplätze sind gemäß der Corona-Verordnung seit Mittwoch wieder geöffnet. Kinder dürfen sich dort unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson aufhalten. Zudem ist die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz in Abhängigkeit von der Gesamtfläche auf maximal ein Kind pro zehn Quadratmeter begrenzt. Die höchstzulässige Anzahl an Kindern wird pro Spielplatz auf entsprechenden Hinweisschildern ausgewiesen. Die Stadt appelliert an die Eigenverantwortung der Eltern oder Begleitpersonen, diese Regelungen einzuhalten.

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