Abrechnungsbetrug: Angeklagter hatte "hehre" Absichten
Der 73-Jährige schrammte knapp an einer Gefängnisstrafe vorbei. Der Geschäftspartner ist noch immer flüchtig.

Von Harald Berlinghof
Mannheim. Er ist geständig, mittellos und war nicht vorbestraft. 73 Jahre alt und nicht der typische Kriminelle, der in die eigene Tasche gewirtschaftet hat. Und ihm wurde der Abrechnungsbetrug leicht gemacht. All diese Faktoren haben die Große Wirtschaftsstrafkammer des Mannheimer Landgerichts unter dem Vorsitz von Christiane Loos letztlich dazu
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+