Plus Hygieneskandal

Mannheimer Uniklinik will Schadenersatz von Ex-Geschäftsführer

Berichte über Operationen mit verunreinigtem Besteck haben die Uniklinik Ruf, Patienten und Millionen-Einnahmen gekostet.

23.05.2022 UPDATE: 23.05.2022 12:41 Uhr 41 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Mannheim. (dpa) Nach einer Bewährungsstrafe wegen eines Hygieneskandals an der Uniklinik Mannheim kommt auf den ehemaligen Geschäftsführer auch eine Zivilklage zu. Der Aufsichtsrat des Krankenhauses in kommunaler Trägerschaft habe beschlossen, gegen den Ex-Manager Schadenersatz geltend zu machen, teilte ein Sprecher am Montag mit. Die Entscheidung hatte zuvor der "Mannheimer Morgen" publik gemacht. Berichte über Operationen mit verunreinigtem Besteck haben die Uniklinik Ruf, Patienten und Millionen-Einnahmen gekostet.

Der über 70-Jährige war im April vergangenen Jahres vom Landgericht Mannheim zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Zahlung von 75.000 Euro an verschiedene Projekte des Klinikums verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil.

Auch interessant
Mannheimer Hygieneskandal: BGH bestätigt Verurteilung des Ex-Klinik-Chefs (Update)
Mannheim: Prozess im Hygieneskandal am Uniklinikum geht weiter
Mannheimer Hygieneaffäre: Kalk, Rost, Knochenreste - Kontrolleurin sagte über "Besichtigungen" aus (Update)
Mannheimer Hygiene-Skandal: Ex-Uniklinik-Chef bestreitet Vorwürfe (Update)

Nach Ansicht des Landgerichts verstieß die Führungskraft als Betreiber von Medizinprodukten vorsätzlich gegen das Medizinproduktegesetz in besonders schwerem Fall. Der Verwaltungswirt habe zwischen 2011 und 2014 die Gesundheitsgefährdung von mindestens 50.000 Patienten in Kauf genommen. Der Mann habe Aufgaben für die Beseitigung gravierender Mängel bei der Sterilisierung an Untergebene delegiert, die davon kaum Ahnung gehabt hätten und die er nicht kontrolliert habe. Hintergrund seien erwünschte Kostenersparnisse gewesen. Die Uniklinik nimmt im Jahr rund 18.000 Eingriffe vor.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.