Was man braucht, um Kindertagespflegerin zu werden
Die Palette reicht vom erweiterten Führungszeugnis bis zum Hausbesuch des Jugendamtes. Man muss an die Aufgaben realistisch herangehen.

Von Marion Gottlob
Heidelberg. Wer in der Kindertagespflege arbeitet, kann viel Glück erfahren. Es kommt vor, dass die "Kinder" sogar Jahrzehnte später ihre Kindertagespflegepersonen manchmal noch besuchen. Auch wenn Kindertagespflegepersonen dringend gesucht werden, ist das kein Job für jede Frau oder jeden Mann. Deshalb gibt es im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis fünfmal pro Jahr Info-Veranstaltungen zu den Aufgaben der Kindertagespflege.
Bei der jüngsten Veranstaltung waren 13 Frauen zum Info-Vortrag mit zwei Referentinnen von der Fachberatung Kindertagespflege gekommen. Nach dem Referat waren einige Frauen begeistert, doch andere gaben ihre Ideen zu einer beruflichen Neuorientierung auf. Mitarbeiterin Larissa Miltner kennt das und betonte: "Wir wollen, dass unsere Teilnehmerinnen an die Aufgaben einer Kindertagespflege realistisch herangehen und dann die Qualifizierung nicht abbrechen, sondern erfolgreich absolvieren."
Die Kindertagespflege, kurz KTP, ist eine familiennahe Betreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Sie findet im Haushalt der Eltern, in den Räumen der KTP-Person oder auch in anderen geeigneten Räumen statt. Die Kindertagespflege ist eine selbstständige Tätigkeit. Eine Anstellung als Kindertagespflegeperson bei einem Träger für Kindertagespflege ist aber nicht ausgeschlossen.
Eine qualifizierte Kindertagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen und höchstens zehn Kinder im Platzsharing. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die KTP sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wer sich für diese Tätigkeit interessiert, sollte gerne mit Kleinkindern arbeiten und über eine stabile Persönlichkeit verfügen.
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Man benötigt unter anderem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für die eigene Person wie für alle erwachsenen Personen des Haushalts. Es braucht mindestens den Hauptschulabschluss, eine ärztliche Bescheinigung und einen Erste-Hilfe-Kurs speziell für Kinder. Eine Masernschutzimmunität muss analog zu anderen pädagogischen Fachkräften vorliegen.
Nach einem intensiven Erstgespräch prüfen Mitarbeiter des Jugendamts bei einem Hausbesuch, ob die Räume für eine KTP geeignet sein könnten. Der Vermieter oder ein Drittel der Miteigentümer eines Hauses mit mehreren Parteien müssen mit der KTP einverstanden sein. Es braucht einen Bereich zum Spielen (circa drei bis 4,5 Quadratmeter pro Kind) und einen separaten Raum für Rückzug und Schlafen.
Die Räumlichkeiten, welche zur Betreuung zur Verfügung stehen, müssen kindersicher sein, es braucht beispielsweise auch Gitterschutz für Treppen, Herdschutzgitter, Feuerlöscher und einen Schutz für Gartenteich, Regentonne oder Pool. Sind die Räume nicht im Erdgeschoss gelegen, wird je nach Gegebenheiten ein zweiter Fluchtweg, also zum Beispiel eine zusätzlich angebrachte Wendeltreppe nötig.
Für die Prüfung der Räumlichkeiten bei Tagespflege in anderen geeigneten Räumen sind neben dem Jugend- auch das Veterinärs- und Bauamt zuständig. Auch wenn es einen dringenden Bedarf nach KTP-Plätzen gibt, kann die Genehmigung für die Räume aufgrund der Bearbeitung einer Nutzungsänderung durch das Baurechtsamt mehrere Monate dauern.
Unabhängig davon können sich jedoch die Interessenten bereits nach dem Erstgespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter des Landratsamtes verbindlich für den kostenlosen Kurs zur Qualifizierung bei den Bildungsträgern anmelden und dürfen diesen auch beginnen. Diese Qualifizierung ist in zwei Abschnitte mit 160 und 140 Unterrichtseinheiten unterteilt. Im ersten Teil geht es beispielsweise um den Businessplan, die Struktur des Alltags mit Kleinkindern, die Gestaltung der Räume, Fragen zu Steuer, Versicherung und Vergütung.
Im zweiten Teil stehen auf dem Lehrplan viele pädagogische Themen wie die Eingewöhnung des Kindes. Es werden zwei Praktika gefordert, die in Krippe und KTP absolviert werden. Mit zwei Prüfungen, Lernergebnisfeststellungen genannt, weisen die Teilnehmerinnen ihr Können nach. Die Förderung der KTP ist von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich.
Das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis bezahlt eine Förderung von 7,50 Euro pro Stunde und Kind bei einer Betreuungszeit von mindestens fünf Stunden pro Woche. Den Gesamtbetrag jedoch handeln Eltern und KTP-Person individuell in einem privatrechtlichen Betreuungsvertrag aus.
Zu den Gästen der Info-Veranstaltung zählte unter anderem die Mutter eines 16 Monate alten Kindes. Sie hat den großen Wunsch, in der KTP zu arbeiten. "Meine Mutter ist schon seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig. Wir wollen nun gemeinsam eine KTP aufbauen." Eine Hebamme mit einem Säugling möchte die Elternzeit nun nutzen, um sich für die KTP zu qualifizieren. Eine Erzieherin wiederum will nach einer längeren Pause wieder mit Kindern arbeiten.
Info: Die nächste Veranstaltung zur Kindertagespflege findet am Freitag, 3. November, von 9.30 bis etwa 11 Uhr im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Kurfürstenanlage 38-40 in Heidelberg) statt. Anmeldungen nimmt das Kreisjugendamt unter der Rufnummer 06221/522 15 20 entgegen.



