Schwetzinger Racketclub-Betreiber bekommt keinen Schadenersatz
Unterbringung von Geflüchteten: Das Landgericht wies die Klage des Schwetzingers ab. Er hatte vom Rhein-Neckar-Kreis bereits 800.000 Euro erhalten.

Von Alexander Albrecht
Mannheim/Schwetzingen. In der Auseinandersetzung um die Aufnahme von Geflüchteten im Schwetzinger Mavo-Racketclub und deren Folgen hat der Rhein-Neckar-Kreis zwei juristische Erfolge gegen den Betreiber Matthias Vogel erzielt. Eine Zivilkammer des Mannheimer Landgerichts lehnte dessen Klage auf Schadenersatz aufgrund der während des Nutzungszeitraums
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