Deutschland-Ticket

Chipkarte soll jetzt zu RNV- und VRN-Kunden kommen

Der Versand an Inhaber des Deutschland-Tickets läuft. Ab 1. Januar nur noch digital.

21.11.2023 UPDATE: 21.11.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden
Foto: RNV

Mannheim/Heidelberg. (cab) Seit Mai dieses Jahres gibt es das Deutschlandticket, mit dem Fahrgäste bundesweit für 49 Euro im Monat im Nahverkehr unterwegs sein können. Ab 1. Januar 2024 gilt das "D-Ticket" nur noch in seinen digitalen Varianten – in der Region also als Handy-Ticket über die App des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) und der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (RNV) – oder als digitale Chipkarte. Diese ersetzt etwa auch alle bislang gültigen Übergangsvarianten, wie das Blatt Papier mit aufgedrucktem QR-Code, das zum Beispiel "Jobticket"-Inhaber bekommen haben, oder die Plastikkarte.

VRN und RNV teilten jetzt mit, dass der Versand der neuen Chipkarten bereits angelaufen sei. Bis 1. Januar sollten demnach alle betroffenen Kundinnen und Kunden mit dem neuen Fahrausweis versorgt sein – die einen früher, die anderen später.

Gültig ab 1. Januar

Der Verbund und das Verkehrsunternehmen bitten daher um Geduld. Die RNV hatte ihre Kundinnen und Kunden bereits im Oktober dazu aufgefordert, ihre Postadresse auf der Plattform unter abo.rnv-online.de zu prüfen und, wenn nötig, zu aktualisieren. Sofern die zum 31. Oktober hier hinterlegte Postadresse korrekt sei, hieß es, sollten die Chipkarten rechtzeitig zum Jahreswechsel da sein.

Vorher sind aber die Jugendlichen dran: Schon bis zum 1. Dezember sollen alle Abonnentinnen und Abonnenten des früheren "VRN JugendticketsBW" versorgt werden. Das heißt dann "D-Ticket JugendBW" und ist ebenfalls bundesweit gültig. Im nächsten Schritt werden anschließend und bis zum Jahreswechsel die Chipkarten an die Kundinnen und Kunden des Deutschlandtickets verschickt.

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Dabei unterstrichen VRN und RNV, dass ein persönlicher Besuch in einer der drei Mobilitätszentralen der RNV in Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen die Zustellung nicht beschleunige. Das gelte auch für Anrufe im Kundencenter oder für E-Mails.

Wer die Chipkarte nicht rechtzeitig erhält, kann sich an das Verkehrsunternehmen über das Kontaktformular auf der RNV-Website mit dem Betreff "Chipkarte nicht erhalten" wenden. Oder man steigt gleich auf das Handy-Ticket um, was ab einem Alter von 14 Jahren möglich ist. Alle Informationen gibt es dazu unter www.rnv-online.de/abo-online.

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