Urteil für Finder fiel milder aus
Revision des Prozesses - Gutachter uneins über Bedeutung und Wert der Fundstücke

Die goldenen Schmuckstücke eines zeremoniellen Gewandes aus der Spätantike sind Teil des "Barbarenschatzes", den der 26-jährige Finder zunächst für sich behielt. Foto: Silz
Von Jasper Rothfels
Frankenthal. Am Ende zeigt sich der junge Finder des Schatzes von Rülzheim zufrieden. Zwar bekommt er keinen Anteil an dem Gold- und Silberfund und auch keinen Finderlohn, aber auch keine Haftstrafe zur Bewährung mehr. Weil er gestanden und auf alle Rechte an dem Schatz aus der Spätantike verzichtet hat, mildert das Landgericht Frankenthal das Urteil für ihn
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