Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen zweifachem Mord
Ein 40-Jähriger war am 3. März in eine Personengruppe gefahren. Die Ermittlungen sind nun abgeschlossen.

Mannheim. (oka) Dreieinhalb Monate nach der Amokfahrt durch die Mannheimer Planken am Rosenmontag hat die Mannheimer Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen einen 40-jährigen Mann unter anderem wegen des Verdachts des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes erhoben. Das geht aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Montagmittag hervor.
Die Ermittlungen haben folgenden Tatverdacht ergeben: Der 40-Jährige habe am 3. März um 12.14 Uhr die rote Ampel im Friedrichsring am Wasserturm überfahren und sei dann mit einer Geschwindigkeit von circa 40 bis 50 km/h in die Fußgängerzone eingefahren, um eine unbestimmte Anzahl an Fußgängern zu töten. Zu diesem Zweck sei er zunächst am Beginn der Planken gezielt auf zwei Personen zugesteuert und habe beide mit der linken Fahrzeugfront erfasst. Dadurch sei eine der beiden Personen über das Fahrzeug geschleudert und schwer verletzt, die andere leicht verletzt worden.
Nach mehreren Hundert Metern soll der Mann sein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h gezielt auf einen Fußgänger gelenkt und diesen mit der linken Fahrzeugfront erfasst haben. Der Fußgänger sei mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden. Er wurde so schwer verletzt, dass er kurze Zeit später an der Unfallstelle verstarb. Am Paradeplatz habe der 40-Jährige sodann sein Fahrzeug mit mindestens 80 km/h gezielt nach links in eine Menschengruppe gesteuert und zwei Fußgängerinnen erfasst. Beide seien in die Luft geschleudert und schwer verletzt worden, wobei eine Fußgängerin aufgrund ihrer Verletzungen kurze Zeit später an der Örtlichkeit verstarb.
Nach etwa 100 Metern habe der Mann sein Fahrzeug mit mindestens 50 km/h erneut gezielt auf eine Menschengruppe gesteuert und drei Personen erfasst, die ebenfalls durch die Luft geschleudert worden seien. Zwei Personen wurden schwer, eine leicht verletzt. Auf Höhe des Quadrats E 7 habe der 40-Jährige sein Fahrzeug gewendet, um zu flüchten, wobei ihm der Weg durch einen Taxifahrer versperrt worden sei. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss nach oben abgegeben, um den Taxifahrer einzuschüchtern und zu verhindern, dass dieser ihm folgt. Anschließend habe er die Flucht ergriffen und sich mit der Schreckschusswaffe in den Mund geschossen.
Laut Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen keine Hinweise auf ein politisches Motiv ergeben. Der 40-Jährige schweigt weiterhin. "Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet. Es ist daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war", heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht Mannheim hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Der 40-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.