Anpassung der Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis
Zur Bekämpfung der Schweinepest gehört auch die Vermeidung von Lärmemissionen sowie der weitere Bau von Schutzzäunen.

Heidelberg. (RNZ/rl) Der Rhein-Neckar-Kreis hat als örtlich zuständige untere Veterinärbehörde seine Allgemeinverfügungen bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest aktualisiert.
Diese sind ab dem heutigen Mittwochabend auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar und treten dem morgigen Donnerstag, 22. August, in Kraft. Sie
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