Nur zwei Ärztinnen bieten Schwangerschaftsabbrüche aus sozialen Gründen an
Paragraf 218 wird 150 Jahre alt - Wenig Beistand in der Not
14.05.2021 UPDATE: 16.05.2021 19:01 Uhr 5 Minuten, 17 Sekunden

Nicht nur in Heidelberg wird das Angebot dünner: Ein Teilnehmer einer Demonstration in Hamburg hält im Januar 2019 ein Schild mit der Aufschrift „150 Kilometer zum nächsten Schwangerschaftsabbruch?“ hoch. Paragraph 219a regelt das Werbeverbot für den Abbruch. Foto: dpa
Von Julia Lauer
Heidelberg. Mal liegt es an der nicht abgeschlossenen Ausbildung, dass Frauen das Kind, das in ihrem Körper heranwächst, nicht austragen wollen. Mal ist es eine instabile Partnerschaft, weshalb sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden. Wiederum andere haben bereits Kinder und betrachten ihre Familienplanung als längst abgeschlossen.
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