"Nicht verfassungswidrig, aber auch nicht gut"
Das Landesverfassungsgericht hält die Studiengebühren für zulässig. In Heidelberg gab es unterschiedliche Reaktionen auf das Urteil.

Heidelberg. (jus/dns) Die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer in Baden-Württemberg sind rechtlich zulässig. Eine Verfassungsbeschwerde eines vietnamesischen Studenten hat der Landesverfassungsgerichtshof kürzlich als unbegründet zurückgewiesen. Bei Studierenden und der Uni in Heidelberg sorgt das Urteil für sehr unterschiedliche Reaktionen.
"Das Gericht hat lediglich festgestellt,
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