Plus Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer

"Nicht verfassungswidrig, aber auch nicht gut"

Das Landesverfassungsgericht hält die Studiengebühren für zulässig. In Heidelberg gab es unterschiedliche Reaktionen auf das Urteil.

20.11.2022 UPDATE: 20.11.2022 06:00 Uhr 55 Sekunden
Im April 2017 gingen in Heidelberg Studierende gegen die Gebühren auf die Straße. Foto: Rothe

Heidelberg. (jus/dns) Die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer in Baden-Württemberg sind rechtlich zulässig. Eine Verfassungsbeschwerde eines vietnamesischen Studenten hat der Landesverfassungsgerichtshof kürzlich als unbegründet zurückgewiesen. Bei Studierenden und der Uni in Heidelberg sorgt das Urteil für sehr unterschiedliche Reaktionen.

"Das Gericht hat lediglich festgestellt,

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