Stift Neuburg

Ein personeller Neustart, aber kein Ende des Streits

Geschäftsführerwechsel bei der Ökonomie-GmbH ist jetzt offiziell - Vorwurf des Abtei-Anwalts: Genehmigten sich die Vorgänger zu viel Geld?

13.11.2018 UPDATE: 14.11.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 52 Sekunden

Herbstlicher Frieden ist im Stift Neuburg bei Ziegelhausen immer noch nicht eingekehrt. Foto: Rothe

Heidelberg. (tt) Weil sie zwei Monate nach ihrer Abberufung noch im Handelsregister als Geschäftsführer der Ökonomie Stift Neuburg GmbH eingetragen waren, meldeten Claudia Rhein und Mathias B. Ende Oktober Insolvenz für die Gesellschaft an. Beide wollten so verhindern, dass sie persönlich für die Gesellschaft in Haftung genommen werden könnten. Nach anfänglichen Problemen beim Registergericht, die bei der Abberufung von Abt Winfried Schwab durch die Beuroner Kongregation entstanden waren, konnte die Benediktinerabtei am letzten Freitag aber ihren langjährigen Verwalter, Ronei Caloni, als Geschäftsführer eintragen lassen. Das Insolvenzverfahren läuft unterdessen weiter.

Der Fall ist auch für den vorläufigen Insolvenzverwalter, Roland Wiester, etwas Besonderes. "Gesellschafterstreitigkeiten im Insolvenzeröffnungsverfahren sind relativ selten", bestätigt der Mannheimer Rechtsanwalt. "Zur Insolvenzanmeldung ist es gekommen, weil die Geschäftsführer ihre Abberufung als nicht rechtmäßig angesehen haben", sagt Wiester.

B. und Rhein hätten sich deshalb beraten lassen und schließlich den Insolvenzantrag gestellt. Inzwischen habe sich die Situation aber geklärt und Caloni sei als neuer Geschäftsführer eingetragen worden. "Er kann den Insolvenzantrag jetzt auch zurücknehmen", erklärt Wiester, der für das Gericht gerade ein Gutachten erstellt und dabei untersucht, wie viel Vermögen und wie viele Verbindlichkeiten die Gesellschaft hat. Die Erstellung werde noch vier Wochen in Anspruch nehmen, spätestens aber Ende Dezember abgeschlossen sein.

Gegen den Insolvenzbeschluss hat der Rechtsanwalt der Abtei, Werner Bornemann-von Loeben, Beschwerde eingelegt: "Es gibt keinen Insolvenzgrund. Die Gesellschaft hat weder Zahlungsrückstände, noch ist sie überschuldet." Er geht davon aus, dass sowohl die Anstellungsverträge von B. und Rhein als auch der Pachtvertrag zwischen Ökonomie-GmbH und Kloster unwirksam sind. Der Grund: In den Geschäftsführer-Verträgen ist festgeschrieben, dass B. und Rhein ohne die ausdrückliche Einwilligung der Gesellschafter keine Verträge abschließen dürfen, die ein bestimmtes Volumen übersteigen oder die länger als ein Jahr laufen. Über beide Verträge sei im Konvent aber nicht gesprochen worden.

So wurde etwa der Pachtvertrag über zehn Jahre geschlossen worden und habe ein Volumen von 600.000 Euro. "Außerdem sind die Gehälter der beiden Geschäftsführer außergewöhnlich hoch und übersteigen ebenfalls die Grenzen", berichtet Bornemann-von Loeben. Sie sollen so hoch sein, dass bereits nach vier Monaten die Stammeinlage der Gesellschaft - 25.000 Euro - aufgebraucht worden wäre. Verzichten will Rhein auf dieses Geld offenbar nicht: Sie hat die Gehälter für August, September und Oktober eingeklagt.

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Aus Bornemann-von Loebens Sicht macht auch "die Übertragung der Pachtsachen wirtschaftlich überhaupt keinen Sinn". Schließlich handele es sich um klostereigene Flächen, die von der klostereigenen Gesellschaft bewirtschaftet werden sollten. "Das ist etwas anderes als bei den früheren Pächtern." Und im Gegensatz zu den alten Pächtern hätten die Mönche auch ihr Gästehaus an B. und Rhein abgegeben. Und das, obwohl die Ökonomie-GmbH "nur" 60.000 Euro Pacht pro Jahr zahlen sollte, bei den alten Pächtern waren es 37.000 Euro. Bornemann-von Loeben sagt: "B. und Rhein wollten alles vereinnahmen. Den Mönchen wäre dann nur noch die Klausur geblieben."

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