RNZ Weihnachtsaktion

Damit Weihnachten nicht ganz freudlos wird

RNZ bittet ihre Leser wieder um Unterstützung der "Weihnachtsaktion" - Bewährte Hilfe für Menschen in prekärer Lage in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis

03.11.2017 UPDATE: 05.11.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 2 Sekunden
Symbolfoto: RNZ

Von Fritz Quoos

Heidelberg. Damit Not leidende Menschen in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis wenigstens an Weihnachten einmal eine Freude erleben dürfen, bittet die RNZ auch in diesem Jahr wieder um Unterstützung ihrer "Weihnachtsaktion". Leserinnen und Leser, Firmen, Vereinigungen und Stiftungen sind aufgerufen, Herz und Geldbeutel zu öffnen und mit ihren Spenden beizutragen, dass bei vielen sozial Benachteiligten gerade an den Festtagen einmal ein Licht angezündet werden kann. Sie fördern damit eine traditionsreiche Aktion, deren Erfolge immer wieder für eine solidarische Stadtgesellschaft und eine schöne Leser-Blatt-Bindung sprechen.

Die erbetene Unterstützung gilt vor allem kinderreichen Familien mit geringem Einkommen, bedürftigen Alleinerziehenden, verarmten Alten oder Vereinsamten, ebenso Menschen, die durch schwere Schicksalsschläge in Not geraten sind. Und wie jedes Jahr versucht die RNZ auch diesmal, mit einer täglichen Kolumne der Not ein Gesicht zu geben. Geschildert werden Fälle, die bei den Sozial- sowie Kinder- und Jugendämtern anhängig sind, jenen Stellen, die auch den größten Teil des Spendenaufkommens erhalten und für die gerechte Verteilung der Mittel sorgen. Daneben sollen wieder Anteile an die Träger der freien Wohlfahrtspflege in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis gehen, die damit das ganze Jahr über in akuten Notfällen rasch und unbürokratisch Individualhilfe leisten können.

Erfreut über die Fortführung der Weihnachtsaktion zeigt sich die Stadt, denn auch hier, wo das Armutsrisiko relativ gering ist, gibt es laut Angelika Haas-Scheuermann, der Leiterin des Amtes für Soziales und Senioren, obdachlose, bedürftige, einsame und alte Menschen, die Hilfe brauchen. Vor allem Alleinerziehende seien von Armut bedroht, zudem nehme die Altersarmut zu. Dank des großartigen Ergebnisses der Aktion im vergangenen Jahr konnten nach Angaben der Amtsleiterin bis Weihnachten 226 Haushalte mit einer Spende bedacht und damit insgesamt 497 Menschen, darunter 245 Kinder, erreicht werden. Außerdem konnte während des Jahres rund 100 weiteren Haushalten mit diesen Spendenmitteln unkompliziert aus einer Notlage geholfen werden. Mit Blick auf die neue Aktion dankt Haas-Scheuermann neben der RNZ-Redaktion der Sparkasse Heidelberg, deren gespendete Überweisungsvordrucke auch diesmal den Spendenvorgang vereinfachen und erheblich zum Erfolg beitragen werden.

Dank für das neuerliche Engagement sagt auch die Leiterin des Sozialdezernats im Rhein-Neckar-Kreis, Stefanie Jansen. Wie sie berichtet, konnte der Kreis aus den Mitteln der Weihnachtsaktion 2016 rund 280 Empfänger unterstützen und noch dieses Jahr in 54 Fällen Not lindern. Der größte Teil ging an Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aber auch Alleinstehende wurden berücksichtigt. Aus allen Bereichen des Sozialdezernats - Sozial- und Jugendamt sowie Jobcenter - werden Jansen zufolge Personen vorgeschlagen, die zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder schwere Schicksalsschläge nur ein geringes Budget zur Verfügung haben und gerade an Weihnachten eine finanzielle Unterstützung erfahren sollen. Ohne die Aktion könnten diese Menschen sich keinerlei persönliche Wünsche zum Fest erfüllen oder ihren Kindern keine kleinen Weihnachtsfreuden bereiten - von Kleidung über Bettwäsche und Möbeln bis hin zu Spielsachen.

Info: Um Spenden bitten wir auf das Konto "RNZ-Weihachtsaktion 2017" bei der Sparkasse Heidelberg, IBAN: DE2067 2500 2000 0000 1007, BIC: SOLADES 1HDB. Für Spenden bis 200 Euro genügt dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis, zum Beispiel die Buchungsbestätigung (auch PC-Ausdruck) der Überweisung. Für Spenden über 200 Euro verschickt das Kämmereiamt der Stadt im kommenden Frühjahr Zuwendungsbestätigungen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass auf dem Überweisungsbeleg (unter dem Verwendungszweck) der vollständige Name mit Adresse angegeben ist.

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