Für Ungeimpfte und Nicht-Genesene gilt Testpflicht in vielen Bereichen
Das Land Baden-Württemberg macht seit dem heutigen Montag Vorgaben unabhängig von der Inzidenz.

Heidelberg. (RNZ) In Baden-Württemberg können ab dem heutigen Montag alle Menschen unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Einzige Voraussetzung ist, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind. Für den Besuch von Clubs und Diskotheken reicht ein Schnelltest nicht aus, hier ist ein PCR-Test notwendig. Eine entsprechende Neufassung der Corona-Verordnung
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+