Landgericht erkennt noch keine neue Linie der Stadt
Es geht weiter um den Rückkauf des Ex-Ausflugslokals - Kämmerer: Haushalt würde das verkraften

Besonders idyllisch ist das bis 2014 betriebene Ausflugslokal Alter Kohlhof im Schnee - auch wenn es schon damals in die Winterpause ging und die Rodler nicht einkehren konnten. Foto: Kaz
Von Micha Hörnle
Heidelberg. Aller Voraussicht nach bleibt die Stadtverwaltung bei ihrer Linie, den Alten Kohlhof zurückzukaufen - auch wenn Oberbürgermeister Eckart Würzner im RNZ-Jahresinterview angedeutet hatte, mit den jetzigen Eigentümern eine gütliche Einigung suchen zu wollen. Nicht nur, dass die drei großen Gemeinderatsfraktionen Würzner zurückpfiffen, auch dem Landgericht Heidelberg ist nichts von einer geänderten juristischen Taktik der Stadt bekannt: "Wir haben nichts erhalten, was darauf hindeutet, dass eine andere Richtung eingeschlagen wurde", sagte Sprecher Andreas Albrecht auf RNZ-Anfrage.
Somit ist das der juristische Stand: Vor einem Dreivierteljahr hatte sich das Gericht in einem Beschluss weitgehend der Auffassung der Stadt angeschlossen, wonach im Januar 2017 auf dem Kohlhof keine Gaststätte existiert hat. Zu diesem Zeitpunkt vor zwei Jahren hatte der Gemeinderat einstimmig den Rückkauf der Immobilie beschlossen, weil seiner Ansicht nach die Besitzer gegen den Geist des Grundbucheintrags verstoßen haben, hier bis Mitte 2022 eine Gaststätte zu betreiben. Daher empfahl die Vierte Zivilkammer, Verkaufsverhandlungen einzuleiten.
Nach etlichen neuen Fristsetzungen sollten die Eigentümer bis Anfang Dezember darlegen, wie viel sie seit dem Kauf 2015 in die Immobilie investiert haben. Diese Liste ist wohl nun fertig und wurde der Stadt zugeleitet. Der von Gutachtern festgestellte Verkehrswert der Immobilie beträgt nach Angaben der Eigentümer knapp 2,2 Millionen Euro, abzüglich der Wertminderung von 200.000 Euro wegen des Grundbucheintrags - also alles in allem zwei Millionen Euro.
Diese Summe klingt hoch, ist aber nach den Worten des städtischen Kämmerers Hans-Jürgen Heiß zu verkraften: Im Gespräch mit der RNZ hält der den Rückkauf für "machbar", im städtischen Immobilienfonds stünden im Doppelhaushalt 2019/20 insgesamt 18 Millionen Euro zur Verfügung. Ansonsten will Heiß warten, wie das Gericht urteilt. Aber das kann dauern. Denn einen Verkündigungstermin für ein Urteil gibt es nicht, so der Gerichtssprecher. Es kann also sein, dass das Verfahren noch eine Weile weiter geht - sei es mit einer mündlichen Verhandlung oder mit weiterem Schriftverkehr.
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Unterdessen wird deutlich, dass das Restaurant "Oben" im Alten Kohlhof inzwischen tatsächlich als richtige Gaststätte bezeichnet werden kann: Nicht nur, dass es im November als eines von fünf Heidelberger Lokalen im Restaurantführer Gault-Millau erwähnt wurde, nun sucht Küchenchef Robert Rädel ab März auch eine neue Betriebsleitung. Und die Gastronomiejournalistin Kate Lewin ernannte das "Oben" zu einem der fünf innovativsten Restaurants Deutschlands.