Professor Sohn setzt sich gegen Uniklinik durch
VGH gibt Bluttest-Erfinder Recht: Der Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission ist kein Beweisstück - und bleibt unter Verschluss

Von Klaus Welzel
Heidelberg/Mannheim. Punktsieg für Frauenklinik-Chef Christof Sohn: Der Erfinder des umstrittenen Bluttests zur Brustkrebserkennung konnte auch vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) durchsetzen, dass der Bericht der so genannten Unabhängigen Kommission zunächst nicht veröffentlicht werden darf.
Begründung: Sohn könnten erhebliche berufliche und auch persönliche Nachteile durch die Veröffentlichung entstehen – vor allem solange das Disziplinarverfahren seitens der Universität gegen ihn nicht abgeschlossen ist.
Ursprünglich wollte der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums im Oktober die groben Ergebnisse des 400-Seiten-Berichts im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt geben. Dagegen hatte Sohn erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt. Er führte unter anderem an, dass die Kommission ihm im Rahmen eines Zwischenberichts im Juli erhebliche Vorwürfe gemacht hatte.
Der 9. Senat des VGH in Manheim argumentiert nun, dass Uniklinik und Universität die Grundrechte des verbeamteten Professors Sohns wahren müssten. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Klinikaufsichtsrat die Aufklärung an die externe Kommission überantwortet habe. Zudem handle es sich bei dem Bericht nicht um einen rechtsgültigen Beweis. Mögliches Fehlverhalten und auch Rechtsverstöße müssten Sohn erst im Rahmen des Disziplinarverfahrens nachgewiesen werden, ehe sie an die Öffentlichkeit gelangen dürften.
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In der Tat werden Sohn in dem Bericht, der der RNZ exklusiv vorliegt, erhebliche Vorwürfe gemacht (wir druckten Auszüge im Oktober). Diese Vorwürfe decken sich nach RNZ-Informationen jedoch gerade nicht in vollem Umfang mit den Aussagen von Zeugen, die diese im Rahmen des Disziplinarverfahrens gemacht haben. So soll etwa die Kündigung der Bluttest-Ersterfinderin Rongxi Yang von Sohn weder befördert noch herbeigeführt worden sein. Dass er die unfertigen Ergebnisse des Bluttests ("Marktreife noch in diesem Jahr") veröffentlichte und die PR-Aktion unterstützte, steht dagegen außer Zweifel.
Fraglich ist nun, wie Universität und Klinikum mit der gerichtlichen Niederlage umgehen. Das Klinikum hatte die Klage vor dem VGH angestrebt und lehnte am Mittwoch eine Stellungnahme ab. Unirektor Bernhard Eitel verweist im RNZ-Interview darauf, dass "diejenigen, die die Vorfälle untersuchen", unabhängig seien. Er selbst könne zur Causa Sohn gar nichts sagen. Gleichwohl ist Eitel als Dienstherr zuständig für das Disziplinarverfahren. Dass dieses sich bereits über sechs Monate hinzieht, könnte dem Rektor noch auf die Füße fallen. Denn nur aus triftigem Grund darf so ein Verfahren länger als ein halbes Jahr dauern. > Kommentar S. 2



