Rentner klagt gegen Uni wegen Ausschluss aus NC-Vorlesungen
Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof: Hochschulen dürfen Gasthörer nicht von zulassungsbeschränkten Fächern ausschließen.

Von Holger Buchwald
Heidelberg. Die Universität Heidelberg darf Gasthörern künftig nicht mehr pauschal den Zugang zu Vorlesungen in zulassungsbeschränkten Studiengängen verwehren. Das ist das Ergebnis einer Berufungsverhandlung am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Damit erhielten Günther Limböck aus Schwetzingen und seine Anwältin Bärbel Andres, die
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