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Rentner klagt gegen Uni wegen Ausschluss aus NC-Vorlesungen

Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof: Hochschulen dürfen Gasthörer nicht von zulassungsbeschränkten Fächern ausschließen.

08.11.2022 UPDATE: 08.11.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 42 Sekunden
Gasthörer Günther Limböck vor dem Verwaltungsgerichtshof. Foto: hob

Von Holger Buchwald

Heidelberg. Die Universität Heidelberg darf Gasthörern künftig nicht mehr pauschal den Zugang zu Vorlesungen in zulassungsbeschränkten Studiengängen verwehren. Das ist das Ergebnis einer Berufungsverhandlung am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Damit erhielten Günther Limböck aus Schwetzingen und seine Anwältin Bärbel Andres, die

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