Rechtsstreit lähmte AMR - Kritik an neuer Satzung

Mit der neuen Legislaturperiode bekam der Ausländer/Migrationsrat eine neue Satzung

11.03.2015 UPDATE: 12.03.2015 06:00 Uhr 38 Sekunden

dns. Mit der neuen Legislaturperiode bekam der Ausländer/Migrationsrat (AMR) eine neue Satzung. Wichtigste Neuerung war, dass zu den 14 am 29. Juni 2014 gewählten Ratsmitgliedern nun sechs nominierte Räte kommen: zwei Flüchtlingsvertreter und vier Hochschulangehörige, die vom Gemeinderat bestellt werden.

Gegen die Neuerung hatten Anfang des Jahres fünf Räte einen Eilantrag beim Karlsruher Verwaltungsgericht eingereicht. Sie sahen ihre Rechte gefährdet, da Nominierte, im Gegensatz zu gewählten Räten, einen stimmberechtigten Vertreter haben und der prozentuale Anteil der Flüchtlinge und Hochschulangehörigen im Gremium zu hoch und nicht repräsentativ sei.

Außerdem hätten bestimmte Ausländer nun mehrere Chancen, in das Gremium gewählt oder bestellt zu werden. Aufgrund des Rechtsstreites wurde die geplante Konstituierung des AMR im Januar verschoben.

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Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag jedoch ab und machte somit den Weg zur Konstituierung frei. Die Ablehnung erfolgte mit der Begründung, dass der AMR ein von der Stadt freiwillig geschaffenes Gremium sei. Es handele sich nicht um ein "nach demokratischen Grundsätzen zu bildendes Repräsentationsorgan".