Oberbürgermeister Würzner entscheidet zugunsten der "Herrenmühle"

Das Altstadtlokal darf bis 23 Uhr den Garten nutzen - Jetzt erwartet die Stadtverwaltung eine Klärung durch den Rechtsweg

01.07.2014 UPDATE: 01.07.2014 06:00 Uhr 1 Minute, 34 Sekunden
Die Gaststätte ''Herrenmühle'' in der östlichen Heidelberger Altstadt hat Ärger mit einem Anwohner, der sich durch die Gäste im Garten belästigt fühlt. Archivfoto: Alex
Von Micha Hörnle

Oberbürgermeister Eckart Würzner hat den Streit um den "Herrenmühle"-Garten entschieden - und zwar zugunsten des Altstadtlokals: Es darf bis auf Weiteres bis 23 Uhr seinen Garten bewirtschaften. Das bestätigte Bürgermeister Wolfgang Erichson der RNZ. Wie in der Wochenendausgabe berichtet, schwelt seit einiger Zeit ein Streit zwischen dem Pächter Daniel Dumbeck und seinem Nachbarn Franz Dänekamp, der auf sein Recht auf Ruhe pocht. Laut Rechtslage darf es ab 22 Uhr in einem Wohngebiet nicht lauter als 40 Dezibel sein - das entspricht in etwa einem geflüsterten Gespräch. Doch dieser Wert ist ohne Lärmschutzwände nicht zu erreichen, deren Einbau Dumbeck gerade überlegt - wenn es der Denkmalschutz zulässt.

Erichson hatte eine Verfügung der Stadtverwaltung an Dumbeck zurückgehalten, wonach er ab sofort die 40 Dezibel im Garten einzuhalten hätte, was seiner Meinung zu einem Ende der Außenbewirtschaftung und damit zum wirtschaftlichen Ende des Lokals geführt hätte. Um sich rechtlich abzusichern, bat Erichson OB Würzner dann um eine Grundsatzentscheidung. "Und die geht über das hinaus, was ich eigentlich gewollt hatte", sagt Erichson. Der OB habe ihn gebeten, rechtlich prüfen zu lassen, ob der Bestandsschutz für den Garten nicht höher zu bewerten sei als die lärmrechtlichen Bestimmungen.

Denn schließlich habe es den Innenhof mit seinen 30 Plätzen schon gegeben, bevor Dänekamp dort eingezogen war. Und er habe den Lärm aus dem Innenhof auch so lange geduldet, bis die Besitzer und Pächter der Gaststätte gewechselt hätten. "Deswegen soll auch geprüft werden, ob er nicht sein Einspruchsrecht verwirkt hat", sagt Erichson, "und ob daher diese scharfen Grenzwerte ab 22 Uhr auch anzuwenden sind". Der Bürgermeister ist sich sicher, dass mit der Grundsatzentscheidung nicht automatisch Frieden in die hintere Hauptstraße einzieht: "Wir gehen davon aus, dass Herr Dänekamp dagegen klagen wird." Aber Erichson scheint nicht unzufrieden damit, denn er erwartet, dass dann die Gerichte die Zwickmühle von Restaurantgärten und Lärmgrenzwerten - diese betrifft im Prinzip alle Lokale in Wohngebieten - endlich klären. Zumal das ja keine Lärmbelästigung das ganze Jahr über ist: "Wir reden von maximal 40 oder 50 Tagen, an denen man abends noch draußen sitzen kann." Schließlich habe das Restaurant auch sonntags geschlossen.

Ein Grund mehr für Erichson anzunehmen, dass die Pächter grundsätzlich bereit sind, sich mit dem Nachbarn zu einigen. Zumal die "Herrenmühle"-Gäste zwar abends die Lärmgrenzwerte im Garten überschreiten, aber definitiv nicht zu den Krakeelern in der Altstadt gehören.

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