Mobilitätsnetz: Anträge können gleich nach Berlin

Theresia Bauer: Landtag muss Mobilitätsnetz nicht vorab zustimmen

16.05.2014 UPDATE: 16.05.2014 06:00 Uhr 38 Sekunden
hö. Manchmal bekommt man von der Landesregierung, je nach Ministerium, andere Aussagen: Die Behauptung, dass der Landtag noch dem Heidelberger Mobilitätsnetz-Antrag zustimmen muss, um dann ans Bundesverkehrsministerium weitergeleitet zu werden, stimmt so nicht. Auch wenn sie von Verkehrsministeriumssprecher Edgar Neumann gemacht wurde.

Die grüne Heidelberger Landtagsabgeordnete und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer korrigierte: "Anträge für die ersten Teilprojekte des Mobilitätsnetzes können schon jetzt und nicht erst nach der Zustimmung des Landtags im Rahmen der Beratungen zum nächsten Haushalt an den Bund weitergereicht werden. Der Landtag muss nicht vorab zustimmen."

Der aktuelle Doppelhaushalt habe bereits die Finanzierung für die zehn Projekte abgesichert, die schon im Herbst 2012 zur Umsetzung vorgesehen worden waren - wozu allerdings das Mobilitätsnetz nicht zählte. Doch sei gerade das in der Planung so weit fortgeschritten, dass aus dieser Finanzierung der Landesanteil für das Mobilitätsnetz sichergestellt ist. Für die haushaltstechnische Abwicklung ab 2015 würden dann das Verkehrs- und das Finanzministerium die notwendigen Schritte umsetzen. Bauer: "Für das Mobilitätsnetz ist das derzeit aber nicht relevant."

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