Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot greifen bislang nicht
Zwei Instrumente mit beschränkter Wirkung - Keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt - Land will Gesetz verschärfen

Von Julia Lauer und Denis Schnur
Heidelberg. Der Wohnraum in Heidelberg ist knapp, und er ist teuer. Um das hier – und auch in anderen Ballungsräumen – zu ändern, haben Bund und Land mit der Mietpreisbremse und dem Zweckentfremdungsverbot in den vergangenen Jahren zwei neue Instrumente beschlossen. Doch beide greifen in Heidelberg bislang nicht, wie sie sollten.
Das ist nicht nur hier der Fall. Deshalb hat der Ministerrat in Stuttgart eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die es Kommunen ermöglichen soll, effektiver als bisher gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen – etwa wenn Wohnungen an Touristen vermietet werden und nicht an Stadtbewohner. Die Stadt Heidelberg begrüßt diese geplante Änderung. Denn sie sieht eine Registrierungspflicht vor, wenn man Ferienwohnungen über Internetportale anbieten will. Kommunen soll außerdem erlaubt sein, von den Portalen Auskunft über Vermieter zu verlangen – um überprüfen zu können, ob die Vermietung an Touristen zulässig ist. Ist sie das nicht, soll es teurer werden als bisher.
Dass mit dem Erfassen der Zweckentfremdung und ihrer Überprüfung ein großer Verwaltungsaufwand verbunden ist, gibt die Stadt zu. Sie sieht das vorgesehene Gesamtpaket jedoch als "wirksames In-strument", wie ein Sprecher mitteilt. Seit 2016 gilt das Zweckentfremdungsverbot. "Da bislang die Internetportale und Vermittler nicht zur Auskunft verpflichtet sind und Recherchen im Netz nur sehr begrenzt zum Ziel führten, war das Instrument eher auf dem Gebiet der Abschreckung wirksam." Das soll sich nun ändern.
"Das Zweckentfremdungsverbot ist ein wichtiges Instrument kommunaler Wohnungspolitik", erklärt auch der Mieterverein Heidelberg. Er heißt die Bemühungen der Landesregierung, die Maßnahme wirksamer zu gestalten, gut. "Dazu reichen allerdings die vorgesehenen Änderungen nicht." Mit dem Zweckentfremdungsverbot könnten Kommunen den Wohnungsleerstand bisher nur ahnden, wenn dieser nach dem Erlass einer entsprechenden Satzung durch die Kommune entstand – was nicht Ziel des Gesetzes sei.
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Wenig Wirkung zeigt bislang auch die Mietpreisbremse, die der Bund 2015 beschlossen hatte, um die rasanten Steigerungen in "angespannten Wohnungsmärkten" in den Griff zu bekommen. Demnach darf die Miete bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Heidelberg ist sie laut einem Bericht des ARD-Magazins Panorama jedoch fast immer höher. Deren Redakteure kommen bei einer Analyse zum Schluss, dass 87 Prozent aller Wohnungen, die 2020 in Heidelberg angeboten werden, teurer sind als erlaubt – vermutlich sind es sogar noch mehr: Damit schneide Heidelberg deutlich schlechter ab als Hamburg, wo "nur" 41 Prozent der Angebote zu teuer seien. Auch die Mietpreisbremse wurde vom Bund 2019 und im April 2020 noch einmal verschärft. Ob das für Heidelberg etwas bringt, sei noch unklar, sagt die Stadtverwaltung: "Hierzu steht Heidelberg mit anderen Städten im Austausch."
Das Hauptaugenmerk der Verwaltung liege ohnehin darauf, mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen – völlig unabhängig von der Wirkung der Mietpreisbremse oder des Zweckentfremdungsverbots. Und doch hat die Stadt einen Wunsch an den Bund, wie der Sprecher erklärt: "Die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit für Wohnungsbaugesellschaften wäre eine Überlegung."



