Mieterverein begrüßt Gesetzesinitiative zum Schutz vor Kündigung
"Das muss sein und ist richtig" - "Haus & Grund"-Vorstand sorgt sich um die Vermieter

Von Jonas Labrenz
Heidelberg. Restaurants dürfen in Heidelberg seit vergangenem Dienstag niemanden mehr bewirten, die meisten Geschäfte – ob Küchenbedarf, Bekleidung oder Elektronik – sind seit einer Woche dicht. Wo noch geöffnet ist, da fehlt die Laufkundschaft, und große Firmen fahren ihre Produktion herunter. Die Folge: Viele Menschen bekommen Kurzarbeitergeld, im schlimmsten Fall droht ihnen die Kündigung. Viele kleine Selbstständige machen in der nächsten Zeit überhaupt keinen Umsatz.
Wo es auf der Einnahmenseite stottert, laufen die Ausgaben allerdings weiter. Einer der größten Punkte ist die Miete. Um dafür zu sorgen, dass wegen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie niemandem die Wohnung gekündigt wird, will der Bundestag heute ein Gesetz verabschieden, das dieses unmöglich macht.
"Das muss sein und ist richtig", sagt Christoph Nestor, Chef des Mietervereins Heidelberg: "Wo es relevant wird, wird es etwas Ruhe in die Sache bringen." Der Gesetzgeber plant, Kündigungen bis Juni zu untersagen, wenn die Miete wegen der Corona-Krise nicht gezahlt werden kann. Die ausgefallene Miete muss dann ab 2022 nachgezahlt werden. Im Moment überhäuften die Leute den Verein noch nicht mit Anfragen. "Wir warten noch ab", sagt Nestor. Außerdem kann es sein, dass das Gesetz noch bis September gültig ist. "Das wird mit Sicherheit verlängert", meint Nestor. "Wir gehen davon aus, dass die Vermieter dafür Verständnis haben."
Seine Empfehlung, erklärt Thilo Koch, Vorstand von "Haus & Grund" Heidelberg, sei: "Sprechen Sie früh genug darüber und versuchen Sie, aktiv eine Lösung zu finden." Koch vertritt die Interessen der Vermieter und ist ebenfalls der Ansicht, dass bis Juli noch nicht alles vorbei sein wird: "Das kann ich mir nicht vorstellen", so der Jurist.
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Eine länger andauernde Krise sei auch für die Vermieter schwierig: Es sei ein Vorurteil, dass alle Vermieter viel Geld zur Verfügung hätten. "Man kann es nicht über einen Kamm scheren", erklärt der Jurist: "Wir vertreten nicht das Großkapital." Viele Vermieter müssten ihre Darlehen bei der Bank bedienen. Auch da hat der Gesetzgeber eine Erleichterung vorgesehen: Darlehen sollen in der gleichen Zeit gestundet werden können. "Aber das verlagert das Problem nur", so Koch. Wenn die Mieten 2022 fällig würden, könnte es sein, dass gar nicht mehr alle Firmen überhaupt existierten. Und selbst wenn: "Restaurants können ihren Tisch danach nicht doppelt verkaufen", so Koch. Der Einnahmeausfall sei also kaum zu kompensieren, um am Ende die anfallenden Mieten zu zahlen.
Letztlich sei auf dem Papier vieles regelbar, sowohl zwischen Mieter und Vermieter, als auch zwischen Eigentümer und Darlehensgeber: "Aber am Ende schenkt es mir die Bank nicht." Er befürchtet, dass die Krise damit "auf dem Rücken der Vermieter und Eigentümer" ausgetragen wird. Die Regelungen überzeugen ihn nicht: "So ganz wird das nicht reichen", meint Koch.
"Es wird lauter Einzelfälle geben", meint auch Nestor. Wenn es an die Rückzahlung gehe, müsse das individuell verhandelt werden. Allerdings betont der Chef des Mietervereins auch, dass der Großteil der vermieteten Häuser in Deutschland abbezahlt sei: "Man muss nicht so rechnen, als wäre das alles frisch finanziert", so Nestor.



