Linker Lehrer gibt nicht auf

Vor Gericht hat er verloren, nun will sich Cszaszkóczy politisch gegen den Verfassungsschutz wehren

03.07.2016 UPDATE: 04.07.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden

Michael Csaszkóczy in der Stadtbücherei. Foto: Rothe

Von Holger Buchwald

Dass er seinen Prozess gegen das Landesamt für Verfassungsschutz verloren hat, weiß Michael Cszaszkóczy schon seit einigen Wochen. Nun liegt die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor. Ob er Berufung einlegen wird, hat der Heidelberger Realschullehrer noch nicht entschieden. "Juristisch macht es, denke ich, keinen großen Sinn, weiterzumachen", so Cszaszkóczy: "Das ist jetzt eher eine politische Auseinandersetzung."

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim kassierte zwar bereits im Jahr 2007 das gegen Cszaszkóczy verhängte Berufsverbot. Die damalige baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan hatte dies mit seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) begründet. Doch dieser Prozess, den der Lehrer gewonnen hat, sei für das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts unerheblich, betonten die Karlsruher Richter jetzt.

Cszaszkóczy hatte vom Landesamt für Verfassungsschutz Auskunft über zu seiner Person gespeicherte Daten und deren Löschung verlangt. Diese Klage lehnte das Verwaltungsgericht als unzulässig und unbegründet ab. Der Verfassungsschutz müsse keine Auskunft über gespeicherte Daten erteilen. Nach dem Willen des Gesetzgebers müsse nämlich der grundsätzlichen Geheimhaltungsbedürftigkeit Rechnung getragen werden, so das Karlsruher Urteil. "Eine gezielte Ausforschung des Erkenntnisstands der Behörde" müsse verhindert werden.

Das Verwaltungsgericht glaubt auch, dass "ausreichende Anhaltspunkte" dafür vorliegen, dass der Verein "Rote Hilfe", in deren Bundesvorstand Csaszkóczy aktiv ist, verfassungsfeindlich sei. "Sie bekämpft die Struktur und Form des politischen Prozesses in der Bundesrepublik Deutschland und lehnt ganz grundsätzlich die Verbindlichkeit der unter Wahrung des Mehrheitsprinzips zustande gekommenen Entscheidungen und Ergebnisse des politischen Prozesses ab", heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Rote Hilfe spreche bei militanten Straftätern und sogar bei Terroristen von "politischen Gefangenen" und bezeichne in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergangene Urteile als "Repression": "Wenn die Rote Hilfe meint, den einzig richtigen Weg zu einer gerechten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu kennen, widerspricht dieser Anspruch der freiheitlich-demokratischen Grundordnung." Alles staatliche Handeln werde diffamiert, indem behauptet werde, dieses widerspreche den selbst definierten Verfassungsgrundsätzen. Doch nicht nur das, auch die Antifaschistische Initiative Heidelberg sei verfassungsfeindlich. "Dies ist auch deshalb anzunehmen, weil sie ausdrücklich auch Kommunisten in ihrer Organisation einschließt", so die Richter.

"Damit spricht das Gericht dem Inlandsgeheimdienst zu, jede Kritik an den herrschenden Verhältnissen zu überwachen und zu verfolgen, ganz gleich, ob es sich um gewerkschaftliches Engagement, Ostermärsche oder antifaschistische Initiativen handelt", kommentiert eine Sprecherin der "Roten Hilfe" das Urteil. Für Csaszkóczy selbst ist es "absurd", die Verfassungswirklichkeit und den Verfassungsanspruch nicht zu trennen.

Seit mehr als 20 Jahren wird der Lehrer vom Verfassungsschutz beobachtet. Nun kann er gegen das Urteil in Berufung gehen. "Dabei geht es aber nicht um mich persönlich. Für mich wird sich wenig ändern, ob ich gewinne oder nicht." Doch die politische Diskussion, was der Verfassungsschutz darf und was nicht, müsse weitergehen.

Ungeachtet dessen wartet schon der nächste Prozess auf Csaszkóczy: Am 3. August gibt es eine Verhandlung in Köln. Der Gegner: das Bundesamt für Verfassungsschutz.

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