Lärm in der Altstadt: Beschwerdetelefon für die Anwohner

"Kooperationsgespräch" brachte alle Beteiligten an einen Tisch - Infoblatt gegen Lärm in der Altstadt

29.07.2015 UPDATE: 30.07.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden

if. Der Lärm in der Altstadt ist in Heidelberg ein Dauerthema, und zwar seit Jahren. Zwar werden von allen Seiten jede Menge Anstrengungen unternommen, damit die Altstädter nachts ihre Ruhe haben, so recht greifen aber bislang auch strengste Maßnahmen nicht. Wichtig ist, dass alle Beteiligten im Dialog bleiben, um gemeinsam nach Lösungsvorschlägen zu suchen.

Vergangene Woche fand wieder solch ein "Kooperationsgespräch" im Rathaus statt. Beteiligt waren Vertreter der Anwohner, der Gaststätten und der Stadt. Dabei waren auch Interessenvertretungen und Bürgerinitiativen. Ziel der gemeinsamen Anstrengungen ist es, den nächtlichen Lärm durch Kneipen und Feiernde durch präventive und sonstige Maßnahmen weiter zu reduzieren.

Ein Informationsblatt für die Anwohner soll weiterhelfen:

Polizei anrufen: Bürgerinnen und Bürger, die sich durch zu laute Musik, lärmende Gaststätten- und Kneipengäste oder grölende Passanten in ihrer Nachtruhe gestört fühlen, sollen unter der Telefonnummer 06221 / 99-1700 oder 0621 / 1740 die Polizei anrufen, um die Ruhestörung zu melden: So kann die Polizei direkt aktiv werden und - wenn nötig - eine Polizeistreife vor Ort schicken oder den städtischen Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) benachrichtigen.

Wer nachträglich eine Ruhestörung melden möchte, dem steht zu den üblichen Dienstzeiten auch das städtische Gaststätten-Beschwerdetelefon (06221/58-222-22) zur Verfügung. Hier können Bürgerinnen und Bürger zudem ergänzende Angaben zur grundsätzlichen Entwicklung der Problemlage machen. Auch an das städtische Bürgeramt können nachträgliche Meldungen gerichtet werden: Bürgeramt Heidelberg, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Fax: 06221 / 58-17900, E-Mail: buergeramt@heidelberg.de.

Wer eine Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen will, soll diese ebenfalls an das Bürgeramt richten: Hier werden sämtliche Meldungen und Vorfälle dokumentiert und geprüft, ob und welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind.

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger im Falle einer Ruhestörung durch eine Gaststätte auch direkt an einen dortigen Ansprechpartner wenden: Das Bürgeramt sammelt zu diesem Zweck die Telefonnummern der jeweils Verantwortlichen und kann diese, sofern die Gastwirte zustimmen, auf Anfrage weitergeben.

Die Handlungsempfehlungen sind auch im Internet abrufbar unter der Adresse www.heidelberg.de.

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