Kostenloses Taxi für Menschen mit Behinderungen
Das Pilotprojekt startet am 1. April und soll mehr Teilhabe ermöglichen.

Heidelberg. (ani) Menschen mit Behinderungen können ab dem 1. April zweimal pro Woche kostenlos mit dem Taxi fahren. Der Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit beschloss in seiner Sitzung am Dienstagabend einstimmig ein entsprechendes Gutschein-Modell, das die Stadt gemeinsam mit dem Beirat von Menschen mit Behinderungen erarbeitet hatte. Die CDU-Fraktion hatte ein solches Gutschein-System beantragt.
Es gibt aber ein paar Einschränkungen. Zum einen können die Gutscheine nur von einem bestimmten Personenkreis genutzt werden: Einen Anspruch auf die Freifahrten haben Menschen, die in Heidelberg leben und einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen "aG" – also eine außergewöhnliche Gehbehinderung – haben beziehungsweise Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit mindestens ab dem Pflegegrad drei erhalten.
Würde man auch Menschen einbeziehen, die nur eine Gehbehinderung haben, also das Kennzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis, würde sich der Personenkreis der Anspruchsberechtigten gleich "erheblich erweitern", erklärte Angelika Haas-Scheuermann, Leiterin des Amtes für Soziales und Senioren im Ausschuss. "Da wären wir mit den Kosten überhaupt nicht hingekommen", so Haas-Scheuermann. Im Doppelhaushalt 2023/2024 hat der Gemeinderat 175.000 für das Pilotprojekt bereitgestellt.
Ziel der Freifahrten: Menschen mit Behinderungen, denen es teilweise nicht möglich ist, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, sollen leichter am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können. Deshalb dürfen die Gutscheine auch nur für solche Fahrten genutzt werden – also für Fahrten etwa zum Theater, zum Konzert oder auch zu politischen Veranstaltungen. Fahrten zum Arzt, zur Arbeit oder ins Krankenhaus sind ausgeschlossen.
Das Projekt ist zunächst auf ein Jahr angelegt. Danach wird es evaluiert. Laut Bürgermeisterin Stefanie Jansen könne man dann auch noch einmal darüber diskutieren, ob mehr Menschen anspruchsberechtigt sein sollen. Für die Fahrten können nur Taxis genutzt werden, die an die Heidelberger Taxi-Zentrale angebunden sind. Diese rechnet die Freifahrten immer am Ende des Monats direkt mit der Stadtverwaltung ab.
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Final entscheidet der Gemeinderat am 14. März über das Gutschein-Modell. Das gilt bei einstimmigem Beschluss im Ausschuss aber als Formsache.