Grünes Licht für den "Luxor Filmpalast"

Gemeinderat stimmt für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

27.07.2013 UPDATE: 27.07.2013 06:00 Uhr 58 Sekunden
So soll das Großkino an der Eppelheimer Straße aussehen. Das Erdgeschoss ist an der Straßenseite bis zu einer Höhe von neun Metern voll verglast, um dem Baukörper Offenheit und Leichtigkeit zu verleihen. Grafik: Hansske Architekten
ste. Lange hat es gedauert, doch jetzt ist der Weg frei für ein Großkino in der Stadt. In seiner gestrigen Sitzung stimmte der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen und ohne Diskussion dafür, für das Vorhaben an der Eppelheimer Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit können die Filmtheaterbetriebe Englert aus Schifferstadt nun ihre Planungen für den "Luxor Filmpalast" fortführen.

Der Familienbetrieb, der bereits in Walldorf, Schwetzingen, Bensheim und bei Frankfurt Kinos betreibt, hatte sich gegen sechs Konkurrenten durchgesetzt. Im April hatte sich die Entwicklungsgesellschaft Heidelberg, die das Grundstück besitzt, für die Englerts entschieden. Deren Konzept sieht ein Multiplexkino mit zwölf Sälen und 1800 Sitzplätzen vor, alles mit modernster Projektionstechnik bestückt. Mindestens ein Saal soll zusätzlich mit einer Bühne ausgestattet werden und dann auch für Konzerte, Kabarett oder Theater nutzbar sein. Außerdem sind zwei Restaurants und eine große Lounge geplant.

Drei Säle sind für ein Programmkino vorgesehen, in dem Filme abseits des Mainstream gezeigt werden können. Dafür streben die zukünftigen Betreiber eine Kooperation mit Inge Mauerer-Klesel an, die in Heidelberg erfolgreich das "Gloria/Gloriette" und die "Kamera" betreibt. Sie planen sogar, der Heidelberger "Kino-Königin" die Gesamtprogrammplanung für das "Luxor" zu übertragen. Bereits im Herbst 2014 soll das Großkino eröffnet werden.

Ende April hatten die Englerts die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Dieses Verfahren trägt bei wichtigen Bauvorhaben der besonderen Zusammenarbeit zwischen privatem Investor und Kommune Rechnung. Die Kosten für die Erarbeitung des Plans trägt der Investor, die Übernahme wird in einem Vertrag geregelt.

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