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Ein totes Wildschwein, zwei Jäger und ein Rechtsstreit

79-Jähriger Heidelberger will Änderung im Jagdgesetz erreichen. Er wollte Amtsgericht davon überzeugen, Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht einzuholen.

05.03.2024 UPDATE: 05.03.2024 04:00 Uhr 2 Minuten, 21 Sekunden
Weibliche Wildschweine dürfen nur geschossen werden, wenn sie keine Jungtiere mehr versorgen. Foto: dpa

Von Sarah Hinney

Heidelberg. Die meisten Menschen bemühen sich, eine Konfrontation mit der Justiz zu vermeiden. Ein 79-jähriger Heidelberger Jäger und ehemaliger Rechtsanwalt hat jedoch genau diese Konfrontation gesucht. Jetzt wurde sein Fall am Heidelberger Amtsgericht verhandelt.

Im Vordergrund stand eine Ordnungswidrigkeit. Der 79-Jährige hat im Mai vergangenen

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