Diese Regeln gelten in Sachen Waldbrandgefahr
Stadt bittet um Vorsicht im Wald - Feuer schnell mit genauer Ortsangabe melden

Symbolfoto: dpa
Heidelberg. (RNZ/mare) Der Regen am Montag war nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, bleibt die Waldbrandgefahr in Heidelberg weiterhin hoch.
Deshalb gelte es, vor allem im Umgang mit Feuer im Gehölz Vorsicht walten zu lassen. Die Stadt weist daher in einer Pressemitteilung auf die geltenden Regeln in Sachen Waldbrandgefahr hin.
> Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
> Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
> Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
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> Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
> Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
> Schon eine brennende Zigarette oder ein Metallstück auf dem Boden können einen Brand auslösen.
Waldbrandgefahr besteht laut Forstbehörde vor allem in lichtdurchlässigen Kiefernwäldern. Über die Hälfte der Waldbrände entsteht durch Fahrlässigkeit und wäre vermeidbar. Den aktuellen Waldbrandgefahrenindex finden Sie hier.
Wenn es doch zu einem Brand kommt, ist es wichtig, diesen so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe zu melden.



