"Ich habe ihm mit dem Glas eine geschmiert"
Der Täter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt - Außerdem droht ihm die Abschiebung

In und vor der Bergheimer Disko "Nachtschicht" sicherte die Polizei am Freitagmorgen, 16. Dezember 2016, die Spuren der Tat. Foto: PR Video
Von Holger Buchwald
Heidelberg. Eine Tötungsabsicht schlossen die Richter aus. Und so verurteilte die Schwurgerichtskammer des Heidelberger Landgerichts einen 28-jährigen Besucher der Diskothek "Nachtschicht" nicht wegen versuchten Totschlags, sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Hossin B. hatte in der Nacht vom 15. auf
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