Heidelberg

Betrunken vor der Polizei vom E-Roller gestürzt

30-Jähriger wird nun angezeigt - Vorfälle mit den Fahrzeugen häufen sich - Aber: "Kein Grund zur Panik"

13.08.2019 UPDATE: 14.08.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden

Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert in der Stadt falsch - also etwa auf Gehwegen - abgestellte E-Tretroller. Laut Stadt seien aber erst drei Beschwerden eingegangen. Foto: Rothe

Von Anica Edinger

Heidelberg. Sie sind das neue Verkehrsmittel in der Stadt: die E-Scooter des Berliner Anbieters "Tier". Seit dem 1. August sind sie offiziell zugelassen - und prägen seither nicht nur in Mannheim und Ludwigshafen, sondern auch in Heidelberg das Stadtbild.

Jetzt gab es einen ersten Unfall mit den elektronischen Tretrollern, wie die Polizei am Dienstag berichtete. Am Montagabend war ein 30-jähriger Mann betrunken mit einem E-Scooter im Stadtteil Bergheim unterwegs und verursachte einen Verkehrsunfall. Der Mann fuhr kurz vor 23 Uhr mit dem Roller die Bergheimer Straße entlang - direkt vor einem Streifenwagen der Polizei.

Plötzlich stürzte der 30-Jährige ohne erkenntlichen Grund auf die Fahrbahn und verletzte sich dabei leicht. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten sofort deutlichen Alkoholgeruch bei dem Mann - und schließlich ergab ein Alkoholtest einen Wert von über 1,4 Promille.

Jetzt erwartet den 30-jährigen Rollerfahrer eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung. Und mehr noch: Er muss sogar damit rechnen, dass ihm der Führerschein entzogen wird. Denn, darauf weist die Polizei im Zusammenhang mit dem Unfall eindringlich hin: "Bei den sogenannten E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Alkoholfahrten mit solchen Elektrorollern werden somit genauso behandelt und geahndet wie Alkoholfahrten mit anderen Kraftfahrzeugen." Die Alkoholgrenzwerte seien hierbei identisch. Für unter 21-Jährige bedeutet das beispielsweise: Sie dürfen nur mit 0 Promille E-Roller fahren.

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Polizeisprecher Michael Klump erklärt auf RNZ-Anfrage: "Wir wollten diesen Vorfall jetzt nutzen, um einmal auf die Gesetzeslage hinzuweisen." Denn: "Es war nicht der erste", so der Polizeisprecher. Zwar bestünde noch kein Anlass zur Panik, "aber die Vorfälle häufen sich", sagt er. Fahren in der Fußgängerzone, auf Gehwegen, entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen oder zu zweit auf einem Roller: All das sei der Polizei schon untergekommen - und für all diese Ordnungswidrigkeiten winkt ein Bußgeld. Die Polizei werde die Situation in Heidelberg, aber auch in Mannheim und Ludwigshafen, weiter beobachten - "und zum Ende des Monats machen wir mal einen Strich drunter", so Klump.

Während die Polizei in der Regel ausschließlich für fahrende E-Scooter zuständig ist, kümmert sich die Stadt um den ruhenden Verkehr. Auf RNZ-Anfrage erklärte gestern eine Stadtsprecherin: "In Sachen Beschwerden ist es bei uns noch ruhig." Insgesamt drei Stück seien seit dem offiziellen Start für die Roller am 1. August erst eingegangen.

Dabei ging es zum einen um die Drosselung der Geschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen und um das Parken der Roller auf Bürgersteigen und Gehwegen. Für Verstöße ist hier der Gemeindevollzugsdienst (GVD) zuständig, der diese im Fall der Fälle an den Anbieter "Tier" weiterleitet. Bei falsch abgestellten Rollern hat dieser laut der Vereinbarung, die die Stadt mit "Tier" abgeschlossen hat, 24 Stunden, um die Roller zu entfernen. Im sozialen Netzwerk Facebook kursierte in diesem Zusammenhang gestern das Gerücht, die Stadt habe Strafzettel an falsch platzierte E-Scooter geklebt. Doch die Stadtsprecherin dementiert: "Wir haben keine Strafzettel verteilt." Und sie sagt auch: "Für uns ist das jetzt gerade noch eine Testphase." Nutzer wie auch Nicht-Nutzer müssten sich erst einmal an die neuen Verkehrsmittel gewöhnen. Zu gegebener Zeit werde man Bilanz ziehen - und dann eventuell die Nutzungsbedingungen anpassen.

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