Europa- und Kommunalwahl 2019

Wer in Heidelberg wählen darf

Urnengang am 26. Mai - Wahlbenachrichtigungen sind bereits verschickt

05.05.2019 UPDATE: 06.05.2019 06:00 Uhr 44 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Heidelberg. (RNZ) Am 26. Mai ist großer Wahltag: Dann finden die Wahlen zum Europäischen Parlament und die Gemeinderatswahl statt. Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis zum 5. Mai keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich in der Woche vom 6. Mai bis 10. Mai bei der Stadt (Telefon: 06221/5842220) melden.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann dennoch im örtlich zuständigen Wahllokal wählen, wenn er Reisepass oder Personalausweis vorlegt.

Für die Gemeinderatswahl werden diejenigen Personen automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 14. April seit mindestens 26. Februar mit Hauptwohnsitz in Heidelberg gemeldet sind, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Mit dabei: 621 Bürger aus Großbritannien.

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Voraussetzung zur Wahlteilnahme ist ein Eintrag im Wählerverzeichnis der Stadt, der bei deutschen Bürgern automatisch erfolgt. Unionsbürger, die noch nicht im Wählerverzeichnis geführt sind, mussten beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt bis 5. Mai einmalig einen Aufnahmeantrag ins Wählerverzeichnis stellen, um für diese und die kommenden Europawahlen registriert zu sein. Unionsbürger, die bereits seit der Europawahl 1999, 2004, 2009 oder 2014 im Wählerverzeichnis eingetragen sind, bekommen von der Stadt automatisch die Wahlbenachrichtigung zugeschickt.

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