GGH will Mietern entgegenkommen
Wer aktuell Einkommenseinbußen hat, muss die Miete nicht sofort zahlen - Lösungen nach der Krise

Heidelberg. (ani) Wie geht es den Mietern von Großwohnanlagen in der Corona-Krise? Wie kann sichergestellt werden, dass auch in den Hochhäusern der Stadt etwa Aufzüge regelmäßig desinfiziert werden? Und werden dort entsprechende Infos auch mehrsprachig kommuniziert? Diese Fragen richteten die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen kürzlich an die Stadt.
Nun meldete sich diesbezüglich die städtische Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz (GGH) zu Wort – mit einer deutlichen Nachricht: "Unsere Mieter müssen sich keine Sorgen um ihre Wohnungen machen." Bezüglich der Ansteckungsgefahr in Wohnanlagen lässt Peter Bresinski, Geschäftsführer der GGH, mitteilen: "Wir konnten bisher sicherstellen, dass dort, wo ohnehin durch Dritte gereinigt wird, dieser Service auch weitergeführt werden kann." Allerdings: Eine zusätzliche Desinfektion – beispielsweise in Treppenhäusern, Hauseingängen oder auch Aufzügen – werde nicht durchgeführt.
Schließlich sei die Hauptursache für Ansteckung die Tröpfcheninfektion und es deshalb wichtig, dass ein Aufzug nur allein oder mit Haushaltsmitgliedern benutzt werde. Darauf weise man in den entsprechenden Häusern auch hin. Und dennoch: "Wir müssen auch von der Vernunft und dem Verantwortungsbewusstsein der Mieter ausgehen dürfen, sich selbst schützen zu wollen und sich entsprechend zu verhalten", schreibt die GGH in einer Mitteilung.
Was die Wohnungsbaugesellschaft derzeit viel mehr beschäftigt: Einige Mieter sähen sich durch die Corona-Krise mit Einkommenseinbußen konfrontiert. Ihnen will die GGH entgegenkommen: "Wir stellen in dieser Situation sicher, dass kein Mieter wegen Zahlungsrückständen im Zusammenhang mit der Corona-Krise seine Wohnung verliert und der Geschäftsbetrieb weiterläuft." Mieter, die sich aktuell in einer schwierigen finanziellen Lage befänden, müssten sich keine Sorgen machen, ihre Wohnungen oder Gewerbeeinheiten zu verlieren, wenn infolge der Corona-Krise die Miete nicht oder nur teilweise gezahlt werden könne.
"Wir werden Zahlungsrückstände für den Zeitraum der Krise nicht anmahnen und auch keine weiteren Schritte einleiten, die normalerweise wegen Zahlungsverzugs durchgeführt werden", so die GGH. Voraussetzung sei aber, dass die betroffenen Mieter die Gesellschaft über ihre Lage informierten und den Zusammenhang mit der Corona-Krise beschrieben. Dies bedeute nicht, dass die Mietrückstände automatisch gestundet oder erlassen würden. Vielmehr wolle die GGH mit den betroffenen Mietern nach der Krise eine "angemessene Regelung" finden, um eventuell auftretende Rückstände abzubauen.
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Info: Der Kundenservice der GGH ist derzeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie 13 und 16 Uhr erreichbar unter: 06221 / 5305-100.



