Plus Verkehrsrecht

Wildunfall - Halter hat im Zweifel Beweislast

Plötzlich läuft ein Reh oder Wildschwein vor das Auto: Schäden nach Wildunfällen übernimmt in der Regel die Kaskoversicherung. Doch was ist, wenn dem Versicherer Zweifel am Unfallgeschehen kommen?

28.02.2025 UPDATE: 28.02.2025 09:35 Uhr 1 Minute
Ein Reh, eine Straße, ein Auto - und es macht «Rumms»?: In solchen Fällen zahlt meist eine Kaskoversicherung. Aber nicht, wenn sie Zweifel am Unfallgeschehen hat. Foto: Arne Dedert/dpa-tmn​

Rheine. (dpa-tmn) Wildunfallschäden sind nicht ungewöhnlich. Allerdings müssen Autofahrer sie im Zweifel ausreichend beweisen können. Etwa dann, wenn die Versicherung Zweifel am Schadenbild äußert. 

Das zeigt ein Fall, der vor dem Amtsgericht Rheine verhandelt wurde (Az.: 14 C 134/22). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet

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