Wildunfall - Halter hat im Zweifel Beweislast
Plötzlich läuft ein Reh oder Wildschwein vor das Auto: Schäden nach Wildunfällen übernimmt in der Regel die Kaskoversicherung. Doch was ist, wenn dem Versicherer Zweifel am Unfallgeschehen kommen?

Rheine. (dpa-tmn) Wildunfallschäden sind nicht ungewöhnlich. Allerdings müssen Autofahrer sie im Zweifel ausreichend beweisen können. Etwa dann, wenn die Versicherung Zweifel am Schadenbild äußert.
Das zeigt ein Fall, der vor dem Amtsgericht Rheine verhandelt wurde (Az.: 14 C 134/22). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet
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